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Die Zwangsumstellung auf digitale Stromzähler, also Smartmeter, verfolgt uns schon seit Jahren. Obwohl sogar der Rechnungshof die Einsparungsmaßnahmen, die für den Einbau beworben werden als nicht beurteilbar bezeichnet. Der Rechnungshof tituliert die Einsparungsmöglichkeit beim Personalaufwand, die auch als Grund für die Ausrollung angeführt werden, sogar als nicht gegeben. Große Sorge gibt es auch rund um den Datenschutz im Zusammenhang mit dem Smart Meter. Nach einigen Klagen und auch Stromabschaltungen soll jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet werden. Anlass für die Entscheidung des Landesgerichtes St. Pölten war der Fall einer Mandantin von Rechtsanwalt Mag. Gottfried Forsthuber, der sich klar äußert und sagt: „Die Wahlfreiheit muss erhalten werden. Wir stehen auf der Seite der Bürger und nicht auf der Seite der Konzerne“.