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Arbeitsrecht | Individuelles und kollektives Arbeitsrecht einfach erklärt 4 года назад

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Arbeitsrecht | Individuelles und kollektives Arbeitsrecht einfach erklärt

In diesem Video wird das Arbeitsrecht einfach erklärt. Wir schauen uns die Grundlagen an, grenzen insbesondere das individuelle Arbeitsrecht von dem kollektiven Arbeitsrecht ab und beleuchten immer mal wieder einzelne Gesetze und Normen genauer. Schau dir das Video als auf jeden Fall bis zum Ende an, um keine wichtigen Informationen zu verpassen! Das Arbeitsrecht umfasst zwei Rechtsbereiche, das sogenannte individuelle und das kollektive Arbeitsrecht. Beide Bereiche basieren dabei auf unterschiedlichsten Einzelgesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Um einen Überblick in diesem Wirrwarr zu bekommen, schauen wir uns erst einmal die Hierarchie im Arbeitsrecht an. An erster Stelle steht dabei das EU-Recht. Danach kommt das Verfassungsrecht eines jeweiligen Landes. Darunter folgen Gesetze und Gewohnheitsrechte, gefolgt von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Erst an 6. Stelle der Rechtshierarchie finden wir den Arbeitsvertrag, der Bereich, mit dem die meisten von uns wohl am ehesten direkte Berührungspunkte haben. Abschließend folgt nur noch das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Wichtig zu wissen ist bei dieser Rechtshierarchie, dass die jeweils obere Ebene ganz klar den Rahmen für die folgenden Ebenen vorgibt. Individuelles Arbeitsrecht: Dieses regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei hat sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gewisse Rechte und Pflichten. Die Grundlagen dafür sind das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitsschutzrecht. Die einzelnen Rechte und Pflichte erklären wir dir im Video! Kollektives Arbeitsrecht: Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Recht zwischen den Sozialpartnern. Damit gemeint sind Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die die Interessen der Arbeitsnehmer und Arbeitgeber vertreten. Im Mittelpunkt stehen dabei die folgenden 3 Bereiche: Das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht und das Betriebsverfassungsgesetz. Tarifvertragsrecht: Der Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen der Arbeitnehmervertretung und Arbeitgebervertretung. Er regelt zum einen Mindestbedingungen. Abweichungen, die positiv für die Arbeitnehmer sind, sind zulässig. Beispiel: Der Tarif sieht ein Gehalt von 3.000€ vor, dein Arbeitgeber möchte dir aber unbedingt 4.000€ zahlen. Das ist dann erlaubt. Auf diese Mindestbedingungen dürfen Arbeitnehmer nicht verzichten. Das regelt der sogenannte Grundsatz der Unabdingbarkeit. Der Tarifvertrag regelt zudem den Geltungsbereich. Sowohl räumlich, als auch fachlich und persönlich. Beispiel: Der Tarifvertrag gilt speziell für die Auszubildenden der Metallindustrie im Bundesland Bayern. Unterscheiden kann man zudem nach unterschiedlichen Arten von Tarifverträgen, wie Lohn- und Gehaltstarifverträgen, Manteltarifverträgen und so weiter. Arbeitskampfrecht: Dieses kann bei kollektiven Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitsnehmern zum Einsatz kommen. Klassische Maßnahmen sind Streiks und Aussperrungen, wobei es in der Praxis meist eher zu Streiks kommt. Diese Auseinandersetzungen werden durch Gewerkschaften auf der Arbeitnehmerseite und durch Arbeitgeberverbände auf der Arbeitgeberseite ausgetragen. Wichtig: Der Betriebsrat darf nicht zu Streiks aufrufen! Betriebsverfassungsgesetz: Im Betriebsverfassungsgesetz werden die Mitwirkungsrechte der AN geregelt, sobald der Betrieb mindestens 5 MA beschäftigt. Die wichtigsten Regelungen sind Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, Betriebsvereinbarungen und die Einigungsstelle. Was der Betriebsrat so alles darf und was nicht und welche Vorteile ein Betriebsrat für dich hat, das erklären wir dir in diesem Video:    • Betriebsrat | Einfach erklärt   Die gesamte Playlist für den Bereich Human Resources findest du hier:    • 11 Klausurfragen | Human Resources | Teil ...   Zeitstempel: 0:00 - Einleitung 0:16 - Intro 0:21 - Grundlagen 0:32 - Rechtshierarchie 1:07 - Individuelles Arbeitsrecht 1:34 - Individuelles Arbeitsrecht - Der Arbeitgeber 2:32 - Individuelles Arbeitsrecht - Der Arbeitnehmer 3:20 - Individuelles Arbeitsrecht - Arbeitsschutzrecht 4:04 - Kollektives Arbeitsrecht 4:25 - Kollektives Arbeitsrecht - Tarifvertragsrecht 5:14 - Kollektives Arbeitsrecht - Arbeitskampfrecht 5:42 - Kollektives Arbeitsrecht - Betriebsverfassungsgesetz 6:05 - Weitere spannende Themen

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