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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Der Nachrichtendienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Das bedeutet, dass das BfV die AfD bis zu einem Urteil nicht offiziell als extremistisch führen wird, sondern vorerst nur als Verdachtsfall. Auch die Pressemitteilung, in der das BfV die Hochstufung vom Verdachtsfall verkündet hatte, wurde von der Homepage gelöscht. Eine solche Stillhaltezusage bedeutet aber nicht, dass das BfV seine Meinung nun geändert hat. Es ist also kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben. Weil die Folgen einer solchen Einstufung für eine Partei aber gravierend sind, setzt das BfV diese nun erstmal aus, bis das Gericht zu einer Entscheidung im Eilverfahren gekommen ist. Mehr zum Thema: https://www.tagesschau.de/inland/inne... Alle aktuellen Informationen, weitere Nachrichten und tagesschau24 im Livestream: https://www.tagesschau.de/ Alle Sendungen, Livestreams, Dokumentation und Reportagen auch in der ARD-Mediathek: https://www.ardmediathek.de/tagesschau #tagesschau #nachrichten