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Sie möchten Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen? Sie möchten wissen, welche Ausgaben das Finanzamt anerkennt? Dieser Film erklärt es. Krankheiten kosten Geld. Medikamente, manche ärztliche Leistungen, Heilpraktiker, Reha- oder Kurmaßnahmen: Viele dieser anfallenden Kosten müssen teilweise oder ganz vom Patienten bezahlt werden. Bei schweren oder langwierigen Krankheiten können da einige Ausgaben zusammenkommen. Außergewöhnliche Belastungen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie zwangsläufig, außergewöhnlich, notwendig und angemessen sind. Was darunter zu verstehen ist, erklärt der Film. Hier nur ein Beispiel: Verschreibt Ihr Arzt Ihnen ein Medikament oder Krankengymnastik, sind die Ihnen entstandenen Kosten steuerlich abzugsfähig. Diese Aufwendungen sind, nach § 33 des Einkommensteuergesetzes, zwangsläufig, außergewöhnlich, notwendig und angemessen. Die Kosten eines Kuraufenthalts ohne amtsärztliches Gutachten oder einer ärztlichen Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse können aber nicht geltend gemacht werden. Für die Fahrten zu den Ärzten und Behandlungen können Sie eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer geltend machen. Von den entstandenen Kosten wird eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Dieser Differenzbetrag mindert Ihre steuerlichen Einkünfte. Sie haben weitere Fragen oder suchen zusätzliche Informationen über dieses oder ein anderes Steuerthema? Unser virtueller Assistent beantwortet Ihre steuerlichen Fragen jederzeit, kompetent und seriös. Unseren Steuerchatbot finden Sie hier »» https://www.steuerchatbot.de/ «« Ihr Finanzamt finden Sie unter »» https://finanzamt-bw.fv-bwl.de ««