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*Recht & Haftung: Die stille Verantwortung von Leitungsorganen, Rechnungsprüfern und eingesetzten „Geschäftsführern“ im Verein* Wer Verantwortung in einem Verein übernimmt, trägt mehr als operative Aufgaben. Leitungsorgane, Rechnungsprüfer und – je nach Struktur – auch eingesetzte Geschäftsführer oder geschäftsführend tätige Mitglieder bewegen sich stets in einem rechtlichen Rahmen, der oft leise, aber dauerhaft wirksam ist. Diese Verantwortung zeigt sich nicht täglich offen. Sie wirkt im Hintergrund – in Entscheidungen, in Unterlassungen, in Abläufen, in Dokumentationen. Genau deshalb wird sie häufig unterschätzt. Zwischen Vereinsvermögen und persönlicher Verantwortung Grundsätzlich gilt: Der Verein haftet als juristische Person mit seinem Vermögen. Persönliche Haftung von handelnden Personen entsteht in der Regel nicht automatisch, sondern meist erst dann, wenn: • Pflichten klar verletzt wurden • grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt • gesetzliche Schutzvorschriften ignoriert werden • Organisationsmängel dauerhaft bekannt waren, aber unbeachtet blieben Trotzdem erleben viele Vorstandsmitglieder, Rechnungsprüfer oder eingesetzte Geschäftsführer ein unterschwelliges Spannungsfeld: „Haben wir alles richtig gemacht?“ „Haben wir etwas übersehen?“ „Reicht das, was wir dokumentieren?“ Diese Unsicherheit entsteht selten aus mangelndem Engagement – sondern fast immer aus fehlender Struktur.