У нас вы можете посмотреть бесплатно [GETRÄNKEMARKT 🧃in FLAMMEN!] Einsatzfahrten zu GROẞÜBUMG in Lauf | FEUERWEHR & DRK ~PRESSLUFTKONZERT или скачать в максимальном доступном качестве, видео которое было загружено на ютуб. Для загрузки выберите вариант из формы ниже:
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Instagram : einsatzfahrtenlkr Zu sehen : Einsatzfahrt Aufnahmedatum : 26.04.2025 Aufnahmezeit : 16:00 Uhr Aufnahmeort : Lauf (Ortenaukreis) Kamera : Sony HXR NX 80 Timestemps 00:00 Lauf (Ortenaukreis) 00:07 KdoW Feuerwehr Lauf 00:48 LF 16/12 Feuerwehr Lauf 01:34 ELW 1 & LF 20 Feuerwehr Sasbach 02:16 DLK Feuerwehr Achern, TLF 3000 Feuerwehr Lauf 03:02 DRK OV Lauf 03:11 MTW Feuerwehr Lauf 03:35 TLF 8/18 Feuerwehr Sasbachwalden Die Aufnahmen dürfen nicht weiter verwendet werden! In den Videos geht es nur um die Einsatzfahrzeuge nicht um das Beiwerk", Beiwerk wäre zum Beispiel: PKW's Kennzeichen,Passanten und Einsatzkräfte! Paragraph 23 und 57 des Kunsturheberrechtes (KunstUrhG) KunstUrhG Paragraph 23: Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. Kunst UrhG Paragraph 57 : § 57 Unwesentliches Beiwerk Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.