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Im Gegensatz zu den meisten alten Hanse- und Residenzstädten hatte sich Münster seit der Errichtung des Befestigungsrings um 1200 nicht mehr erweitert und kein Weichbild – kein rechtlich zum Stadtgebiet gehörendes Umland außerhalb der Befestigungsanlagen – ausgebildet. Das Stadtgebiet endete also an der Stadtmauer beziehungsweise seit der Mitte des 18. Jahrhunderts am Promenadenring. Unmittelbar davor begann das Gebiet der drei Landgemeinden, die seit der Einrichtung der preußischen Provinz Westfalen und ihrer Verwaltungsstruktur zum Landkreis Münster und darin zum Amt St. Mauritz gehörten und die die kreisfreie Stadt Münster ringsum einschlossen. In den 1860er-Jahren gab es dann erste Planungsüberlegungen für die Bebauung des Gartenvorlandes, doch konnte die Realisierung ernsthaft erst nach der ersten Eingemeindung von 1875 in Erwägung gezogen werden. Bereits um 1900 war das erweiterte Stadtgebiet erneut zu klein für die Modernisierungs-, Urbanisierungs- und nunmehr in begrenztem Umfang auch Industrialisierungsprozesse, die Raum zur Entfaltung brauchten. Vor allem die Ausdehnung der Wohn- und Wirtschaftsquartiere im Osten, Süden und Südwesten der Stadt – die neuen Stadtgrenzen von 1875 waren damit bereits deutlich überschritten – erzwangen politische Lösungen auch gegen die Privatinteressen der agrarisch strukturierten Umlandgemeinden. Am 28. April 1902 wurden durch einen Eingemeindungsvertrag die erneut unter größten Schwierigkeiten und Widerständen verlaufenen Verhandlungen abgeschlossen. Die Eingemeindung des gesamten Restes der Landgemeinden Lamberti und Überwasser sowie eines weiteren großen Teils von St. Mauritz wurde durch königliche Verordnung vom 31. März 1903 vollzogen und mit dem 1. April wirksam. Jetzt konnte großzügig geplant werden und das geschah auch, zum Beispiel in Form der erstmaligen Aufstellung von Bebauungsplänen und der systematischen Erschließung der neuen Stadtgebiete durch ein Straßennetz mit einem Außenring. Das Wachstum der Stadt über die Stadtmauern hinaus und die Besiedlung des Gartenvorlandes hatte zunächst im Osten entlang der über die alte Ansiedlung um das Stift St. Mauritz nach Telgte und Warendorf führenden Straße ungeplant und ohne Erschließungsmaßnahmen begonnen. Erst als durch die Eingemeindung große Teile des Gartenvorlandes zum Stadtgebiet geworden waren, waren die Voraussetzungen für die systematische Planung der Stadterweiterungen gegeben. Die bestehende Topografie mit ihrem kleinteiligen Parzellen- und Wegesystem bildete dafür die Grundlage. Im Osten und Süden entstanden mit der ‚Bahnhofsvorstadt‘, dem Hansaviertel‘, dem ‚Herz-Jesu-Viertel‘ und dem ‚Südviertel‘ neue Stadteile. Das nördliche Vorland war bis zu den Eingemeindungen von 1875 durch die teils wilden, teils gezielt eingeleiteten Wachstumsprozesse weitgehend unberührt geblieben. Es wurde erst in den Jahren nach 1890 in die systematische Stadtentwicklungsplanung einbezogen. Ihre geistige Mitte erhielten die neuen Stadtteile durch den Bau neuer Kirchen und die Gründung der dazu gehörenden Kirchengemeinden.