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Der Schnee fällt, der Weihnachtsbaum leuchtet, doch darunter könnte es mancherorts leerer bleiben als erhofft. Denn gerade Geschenke, die sich als vermeintliches Schnäppchen im Internet dargestellt haben, könnten die Besteller nun deutlich teurer kommen als erhofft. Davon können die Beamten des Zolls in Mönchengladbach ein Lied singen. Denn bei Simone Jaegers und Amtsleiter Michael Maslinski landen die „schweren Fälle“ von Warensendungen, die durch die Post an sie weitergeleitet werden. Und gerade jetzt an Weihnachten, seit dem Black Friday im November, nimmt die Zahl der zu kontrollierenden Pakete zu. Die Empfänger müssen dann zum Zoll, um einige Fragen zu beantworten – und womöglich auch Steuern nachzuzahlen. Ganz vorne stehen dabei Lieferungen von Amazon, Wish und Ali-Express. Versandhändler aus Fernost sind bekannt für ihre besonders günstigen Preise. Doch der Teufel steckt im Detail. Denn die Ware stammt aus einem Drittland und ist somit nicht Teil des Schengener Abkommens. Liegt der Warenwert bei bis zu 150 Euro, müssen Empfänger nur den regulären Steuersatz zahlen. Ist der Preis höher, fallen zusätzlich warenabhängige Zollgebühren und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an. Und auch mit Sicherheitskennzeichen nehmen es die Verkäufer oft nicht so genau. Übrigens: Auch Großbritannien fällt seit dem Brexit unter die sogenannten Drittstaaten, sodass auch Geschenke von dort versteuert werden müssen. Nicht jeder Empfänger ist darüber erfreut und erscheint persönlich auf dem Zollamt, um seine Ware abzuholen. Die kuriosesten Fälle an Sendungen, die nicht zugestellt werden konnten, sammeln die Beamte in der Aservatenkammer. Ob Handtaschen, Parfüme oder auch Medikamente oder Waffen – die Bandbreite ist vielfältig bis gefährlich. Und auch heute werden nicht alle Kunden ihre Pakete entgegennehmen können. Aus der Schweiz hat die Firma von Stefan Jentsch ein Leihprodukt zurückerhalten, was sie vorher selbst versendet hatte. Doch: es fehlen die notwendigen Unterlagen. Denn ab einem Warenwert von 150 Euro bedarf es seit Mitte diesen Jahres eine Zollanmeldung. Auch eine Ausfuhranmeldung oder ein anderer Nachweis, dass das Gerät ursprünglich aus Deutschland stammt, fehlt. „Das böse Erwachen kommt hier beim Zoll. Am besten informiert man sich vorab auf der Internetseite des Zolls, da hier alles detailliert aufgelistet ist“, erklärt Jaegers. Ungünstig endet auch die Lieferung einer Frau. Sie hatte ganz normal, wie es tausende täglich machen, bei Amazon ein LED-Lichtband bestellt, das zuhause für heimelige und zur Weihnachtszeit besinnliche Atmosphäre sorgen sollte. Doch anstatt ein Paket von der Post zu erhalten, bekam sie eine Einladung zum Zoll. Dort durfte sie vor den Augen der Zollbeamtin die Warensendung öffnen. Simone Jaegers packte die ordentlich verschlossenen Kartons aus dem Paket aus und kontrollierte sie auf das CE-Zeichen: „Auf dem ersten Blick sieht das gut aus. Hier auf der Verpackung kann ich es finden.“ – doch das war es mit den guten Nachrichten. Denn weder auf dem Lichtband selbst noch auf der zugehörigen Fernbedienung findet sich irgendein Zeichen, was aber dringend notwendig ist, nachdem Verpackungen auch schnell im Müll landen können. Eine Einfuhr ist somit nicht mehr möglich und Jaegers erklärt der Frau, dass sie nun zwei Möglichkeiten hat: Entweder, das Paket wird zur Marktüberwachungsbehörde schicken, wo die Inhalte auf ihre Nutzfähigkeiten geprüft werden – oder es geht zurück zum Absender. Die Frau entscheidet sich für letzteres – und bestellt lieber neu an anderer Stelle. Bericht: Leonhard Giesberts/Christian Herse Schnitt: Leonhard Giesberts Dieses Video ist eine Produktion von Blaulicht-News Krefeld. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website www.blaulicht-news-krefeld.de. Blaulicht-News Krefeld ist ein Projekt der LG-Medienproduktion und Zulieferer für die bundesweite Nachrichtenagentur "NonstopNews". Materialbestellungen von aktuellen Ereignissen werden durch die Agentur entgegen genommen. Kontakt zur Redaktion Leitung: Leonhard Giesberts E-Mail: nsnkrefeld@gmail.com Das Material ist Urheberrechtlich geschützt. Bei Verletzung des Urheberrechts hält sich die Redaktion rechtliche Schritte vor. (c) BNK-TV 2022