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Rechtsanwalt Henning Hartmann erklärt, warum eine Sammelklage gegen Fahrerlaubnisbehörden wegen Falschaussagen zum EU Führerschein keine Aussicht auf Erfolg hat und was Betroffene stattdessen wissen müssen. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Sammelklage gegen Fahrerlaubnisbehörde wegen Falschaussage zum Thema EU Führerschein? Darum geht es heute. Willkommen zurück auf meinem YouTube Kanal, liebe Zuschauer, mein Name ist Henning Hartmann. Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht. Eines der Kernthemen unserer Kanzlei ist das Thema EU Führerschein. Wenn ein legaler Erwerb des EU Führerscheins erfolgte, darf bekanntlich in Deutschland wieder gefahren werden, auch wenn in Deutschland die MPU noch offen ist. Das ist inzwischen bekannt. Und ich kann mit den Einstellungsbescheiden, wenn dann doch mal wieder ein Verfahren eingeleitet wird, hier inzwischen meine Wände tapezieren. Es darf dann eben gefahren werden. Jetzt trug ein Mandant an mich heran, bei seiner Fahrerlaubnisbehörde, in diesem Fall ist es die Fahrerlaubnisbehörde In Osnabrück, sei ihm gesagt worden: Das stimmt alles nicht, man dürfe nicht in Deutschland wieder fahren, er müsse die MPU machen, was eben wie gesagt falsch ist. Und der Mandant trug an mich heran, da eine Sammelklage gegen die Behörde anzustrengen. Damit, wie so häufig, das ist kein Einzelfall, diese Fehlinformationen zum Thema EU Fahrerlaubnis nicht mehr erteilt werden. Das ist in der Tat weitverbreitet. Beispielsweise habe ich neulich eine Fortbildungsseminar zu diesem Thema aus Interesse verfolgt. Da hat eine Staatsanwältin referiert und die hat dann die höchste Instanzliche Rechtsprechung zwar dargelegt, dass das dann mit dem EU Führerschein schon gehe, aber sie könne da nicht mitgehen, hat sie dann gesagt. Da habe ich mich auch gefragt, was hat dieses Seminar für einen Wert, wenn man dann falsch informiert? Denn es ist nun mal die höchstrichterliche Rechtsprechung, die gilt und die besagt, wenn alles richtig gemacht wurde, darf gefahren werden, auch ohne Ableisten der MPU. Zurück zum Thema: Eine solche Sammelklage hat leider doch keine Aussicht auf Erfolg und zwar aus folgendem Grund: Man darf unzutreffende Rechtsauffassungen äußern. Das ist nicht verboten. Wenn ich zum Beispiel sage: nach meiner Einschätzung dürfen ab nächste Woche keine grünen Autos mehr rumfahren, dann darf ich das sagen. Und genauso darf auch eine Fahrerlaubnisbehörde diese unzutreffenden, oder man kann zumindest juristisch sie für die unzutreffende Auskunft nicht belangen. Trotzdem ein interessanter Ansatz. Schreiben Sie mir gerne wie in diesem Falle über die Kommentarspalte. Ich versuche das dann aufzugreifen. Ich kann leider aus Zeitgründen nicht auf jeden Kommentar antworten. Dafür bitte ich um Verständnis. Aber ich gebe mir Mühe, da dranzubleiben und die Fragen nach den Themen, die hier erörtert werden sollen, auch aufzugreifen. Vielen Dank für Ihren Beitrag und bis zum nächsten Mal.“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: oranienburg@ra-hartmann.de Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Mehr zum Thema: https://www.ra-hartmann.de/eu-fuehrer... EU-Führerschein trotz offener MPU in Deutschland gültig Dieser Beitrag erklärt, dass eine im EU-Ausland legal erworbene Fahrerlaubnis in Deutschland gültig ist, auch wenn hierzulande eine MPU anfällt https://www.ra-hartmann.de/eu-fuehrer... EU-Führerschein und das „Wohnsitzerfordernis“ Hier wird beleuchtet, welche Rolle das Wohnsitzerfordernis spielt und warum deutsche Behörden sich an die Anerkennung EU‑ausgestellter Führerscheine halten müssen Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter: / verkehrsrecht.strafrecht