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Podiumsdiskussion: Gemeinsame Veranstaltung mit dem Memorium Nürnberger Prozesse zum 75. Jahrestag des Nürnberger Juristenprozesses Der sogenannte Nürnberger Juristenprozess fand vom 17. Februar bis zum 4. Dezember 1947 als dritter der zwölf Nachfolgeverfahren vor den Nürnberger Militärgerichtshöfen statt. Mit den angeklagten Juristen standen zugleich auch der Missbrauch und die Pervertierung des Rechts zur Verwirklichung verbrecherischer Ziele vor Gericht. Zu Beginn der Veranstaltung wird ein vom Bundesministerium der Justiz produzierter Dokumentarfilm über den Nürnberger Juristenprozess erstmals öffentlich vorgeführt. In diesem werden zum Teil bisher unveröffentlichte und vom Memorium Nürnberger Prozesse zur Verfügung gestellte Originalfilmsequenzen des Prozesses gezeigt. Im Anschluss an die Filmvorführung diskutiert Dr. Hendrik Wieduwilt mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, der Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg, der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb sowie Prof. Dr. Christoph Safferling darüber, welche Rolle Juristinnen und Juristen in einer rechtsstaatlich verfassten Demokratie spielen. Warum haben sich Juristen im Nationalsozialismus an das System angepasst und sind selbst zu Tätern geworden? Inwieweit müssen sich Juristinnen und Juristen an die jeweiligen politischen Gegebenheiten anpassen? Gegenstand der Diskussion soll auch die Frage sein, wie die nach § 5a Absatz 2 Satz 3 des Deutschen Richtergesetzes nunmehr verpflichtende Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht in der juristischen Ausbildung erfolgen soll. Kann mit der frühen Auseinandersetzung der Ideologieanfälligkeit des Rechts und seines Missbrauchspotenzials in der juristischen Ausbildung die Rechtsstaats- und Demokratieresilienz effektiv verbessert werden?