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www.bell-bennett.de/linktree Das Düsseldorfer Verfahren, ist eine Verfahren, das es Sexworkerinnen vereinfacht, ihre Steuern zu bezahlen. Hierzu bekommt die Escort Dame von ihrem zuständigen Finanzamt, je nach Bundesland, monatlich oder im Quartal eine Bescheinigung, bei der die Dame ankreuzen muss, an welchen Tagen sie gearbeitet hat. Für jeden Tag, an dem die Frau gearbeitet hat, bezahlt sie eine Pauschale von 25,-€ am Tag an das Finanzamt. Achtung! Nicht jedes Bundesland nimmt am Düsseldorfer Verfahren teil, so ist es nicht jeder Escort Dame möglich daran teilzunehmen. Arbeitet eine Escort Dame mit einer Escort Agentur zusammen, so hat sie die Möglichkeit, dass die Agentur die 25 € für die Escort Dame an das Finanzamt zahlt. Allerdings nehmen kaum noch Escort Agenturen an diesem Verfahren teil, da es ein sehr großer Aufwand ist. Sollte die Agentur die 25€ an das Finanzamt abführen, so stellt die Agentur das selbstverständlich der Escort Dame in Rechnung und die Escort Dame sollte sich von der Agentur quittieren lassen, dass diese das Geld abgeführt hat. Zu beachten gilt es, dass diese Zahlungen die Escort Dame nicht davon befreit, am Ende des Jahres eine Steuererklärung zu machen. Im Grunde sind die 25 € eine Vorabzahlung der Escort Dame. Meist muss sie dennoch am Ende des Jahres eine große Summe Steuern nachzahlen.