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Rechtsanwalt Frank Vormbaum befasst sich bei Long Covid, Post Covid und ME/CFS mit der Durchsetzung von Ansprüchen bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, Behandlungskosten gegenüber Krankenkassen, Ansprüchen gegen Berufsgenossenschaften, privater Berufsunfähigkeit und Unfallversicherung, dem Pflegegrad und dem Grad der Behinderung. In unserer heutigen Ausgabe möchten wir Sie weiter darüber informieren wie Sie bei Long Covid, Post Covid und ME/CFS Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad durchsetzen. Die Pflegekasse erstellt hierzu ein Pflegegutachten. Dieses wird erstellt durch den Medizinischer Dienst, welcher die Begutachtung durch einen Hausbesuch durchführt. Hierbei werden in der Regel Pflegekräfte eingesetzt, welche teilweise auch eine zusätzliche Weiterbildung zum Pflegesachverständigen absolviert haben. Das Problem ist, dass diese Person in der Regel keine oder jedenfalls keine vertieften Erkenntnisse zu den Erkrankungen Post Covid und ME/CFS haben. Das ist insbesondere deshalb ein Problem, weil die kurze Prüfung, ob bestimmte Fähigkeiten vorhanden sind, für die Beurteilung völlig unzureichend ist. Es wird dann geschaut, ob man beispielsweise einen Strumpf anziehen kann oder sich die Haare kämen oder ein paar Meter gehen oder Treppenstufen laufen kann. Hierbei geraten aber die Problematik der Erschöpfung nach Belastungen, also PEM und das Auftreten eines Crashs nicht in das Blickfeld der Begutachtung. Auch Schwankungen des Zustands werden nicht berücksichtigt ebenso wie der Umstand, dass der zu begutachtende möglicherweise Pacing betrieben hat um in einen Zustand zu kommen, der eine Begutachtung überhaupt erst zulässt. Deshalb ist also alleine der Hausbesuch keineswegs ausreichend um den Pflegegrad richtig beurteilen zu können. Eine Aktivität gilt nämlich nur dann als "selbstständig" ausführbar, wenn sie ohne unzumutbare Folgen durchgeführt werden kann. Was zu PEM oder einem Crash führt, kann also nicht selbständig durchgeführt werden. Das wird häufig nicht berücksichtigt, muss aber berücksichtigt werden! Dem Gutachter müssen daher weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. Es muss dargestellt werden, welche Auswirkung welche Tätigkeiten haben. So beispielsweise, dass man einmalig sehr langsam die Kellertreppe hinab und hinauf gehen kann, dann aber für den Rest des Tages erschöpft und zu nichts mehr in der Lage ist. Gleiches gilt beispielsweise für einen Arztbesuch oder das selbstständige Anziehen, die Körperpflege und so weiter. Besonders geeignet hierfür ist ein PEM-Tagebuch. Hierdurch kann man aufzeigen und dokumentieren, dass Tätigkeiten nicht dauerhaft selbsständig ausgeführt werden können. In dem PEM-Tagebuch sollte folgendes angegeben werden: Die Aktivität: Was wurde getan? (z. B. 10 Min.úten Duschen, 10 Minuten Anziehen). Die Unmittelbare Reaktion: z. B. Atemnot, Schwindel Die Zeitverzögerte Reaktion: Insbesondere PEM, Muskelschmerzen, Crash Und wie lange dieses andauert Das PEM-Tagebuch und auch die betreffenden medizinischen Unterlagen sollten dem Gutachter bereits Tage vor der Begutachtung schriftlich zur Verfügung gestellt werden, damit der Gutachter sich in die Problematik einlesen kann. Die Übergabe oder Versendung per E-Mail der Unterlagen sollte nachweisbar sein. Es ist auch hilfreich, wenn Vertrauenspersonen bei der Begutachtung anwesend sind, welche gegebenenfalls später auch als Zeugen zur Verfügung stehen. Dann kann hierdurch auch belegt werden, was gefragt wurde und was gesagt wurde. Es sollte auch nach der Begutachtung ein entsprechendes Gedächtnisprotokoll angefertigt werden, da auch dieses zu Beweiszwecken hilfreich ist. Zudem sollte man sich auch selbst vorab informieren, wie die Pflegebegutachtung aufgebaut ist und was in welchen Modulen Relevanz hat. Schauen Sie sich hierzu auch gerne unser weiteres Video zum Thema der verschiedenen Begutachtungsmodule an. Ich selbst vertrete Mandanten in diesen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Gerichten. Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung. Sollten Sie weitere Fragen haben oder anwaltliche Hilfe benötigen erhalten Sie sämtliche unserer Kontaktdaten auch unter www.rechtsanwaelte-werne.de.