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Wer unsere Arbeit unterstützen mag: Paypal: [email protected] Empfänger: Claudia Jaworski IBAN: DE85100101783792101612 BIC: REVODEB2 Verwendungszweck: Schenkung Der 49. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Reiner Füllmich. Erneut plädierte Rechtsanwalt Edgar Siemund. In Abwesenheit der Hauptverteidigerin Katja Wörmer stellte auch er wiederholt die Forderung nach sofortiger Freilassung des Mandanten auf. Er hält die Unterschriften der zuständigen Richter Moog und Schindler unter Haftbefehl und Eröffnungsbeschluss für formunwirksame Paraphen und damit einen die Freilassung rechtfertigenden Verfahrensfehler. Zudem sei das Geld der „Spender“ durch das Gericht willkürlich dem Vermögen der Vorschalt gUG zugeordnet worden. Er konfrontierte das Gericht überraschend mit der nach seiner Ansicht unwiderleglichen Rechtsauffassung, dass man eine Zuwendung nicht an eine Gesellschaft leisten könne, die es gar nicht gibt, die kein "Spender" kennt und die zudem kein Konto habe. Empfänger der zugewendeten Gelder sei deshalb schon immer nur die Zweier-BGB-Gesellschaft „Corona-Ausschuss“ mit Reiner Füllmich und Viviane Fischer gewesen. Nicht die „Vierer-gUG“ mit den beiden Anzeigeerstattern Antonia Fischer und Justus Hoffmann als weiteren Gesellschaftern. Der vom Gericht angenommenen Vierer-Konstellation und dem Vorwurf der angeblichen Untreue stellt Rechtsanwalt Siemund den Vorwurf der Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht wegen mangelnden Arbeitseinsatzes der beiden Hafenanwälte entgegen. Er zweifelt darüber hinaus an, dass die Hafenanwälte überhaupt Interesse daran hatten, den Widerstand mit dem Corona-Ausschuss zu unterstützen. Als Indiz dafür betrachtet er die fragwürdige Rolle, die den Hafenanwälten in einem Telegram-Kanal zugeschrieben wird, der die Verurteilung von Dr. Füllmich vertritt und auch grundsätzlich "Querdenker" verächtlich macht.