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Mehr dazu unter: https://www.raklinger.de/pflichtteils... Welche Auskunftsansprüche haben Pflichtteilsberechtigte und wie wird der pflichtteilsrelevante Nachlass ermittelt? Pflichtteilsberechtigte Personen haben selten einen genauen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers. Bernhard F. Klinger erläutert, welche Möglichkeiten dem Pflichtteilsberechtigten zur Verfügung stehen: • Der Erbe hat auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis zu erteilen. • Auf Wunsch des Pflichtteilsberechtigten muss der Erbe dieses Nachlassverzeichnis durch einen Notar aufnehmen lassen. • Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses hinzugezogen wird. • Der Erbe muss auf Wunsch des Pflichtteilsberechtigten den Wert einzelner Nachlassgegenständige durch ein Sachverständigengutachten ermitteln. • In der Regel besteht kein Anspruch auf Belege. Tipp: Die Kosten des Nachlassverzeichnisses und der Bewertung fallen trägt der Nachlass.