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Das Protokoll der Eigentümerversammlung: dazu sagt: erste-hausverwaltung.de Ist ein gesetzliches Muss für jede Wohnungseigentümerversammlung. Denn laut § 24, Abs. 6 Satz 1 WEG muss bei jeder (ordentlich und außerordentlich) Wohnungseigentümerversammlung ein Protokoll geschrieben werden. In diesem Protokoll werden sämtliche Entscheidungen festgehalten, die während der Versammlung getroffen werden. Das heißt dann manchmal auch Ergebnisprotokoll. Was genau sind die Anforderung eines professionellen Protokolls und wer schreibt es? Laut 24 Abs. 1 WEG muss bei jeder ETV ein Protokoll erstellt werden. In einem Protokoll müssen Name der WEG, Datum, Uhrzeit und Ort der ETV, Name des Versammlungsleiters und Protokollführers, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, die Tagesordnung, Dokumentation und alle relevanten Anhänge enthalten sein. Es gibt zwei verschiedene Arten des Protokolls: Ein Ablauf- und Beschlussprotokoll. Das Ablaufprotokoll ist sehr umständlich und zeitaufwendig. Daher ist das Beschlussprotokoll die Regel. Die Erstellung des Protokolls erfolgt in der Regel durch den Verwalter, dem Verwaltungsbeirat oder einem Eigentümer. Das Protokoll muss innerhalb von maximal zwei Tagen geschrieben werden. Das Protokoll sollte Eigentümern jedoch mindestens eine Woche vor Ablauf der Anfechtungsfrist vorliegen. Eigentümer haben laut 24 Abs. 6 Satz 3 WEG jederzeit das Recht, das Protokoll einzusehen. Damit das Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung rechtswirksam ist, muss die Niederschrift von mindestens zwei Personen unterschrieben werden. Unterschriften sind zwingend erforderlich von: Verwalter bzw. die Versammlungsleiter, einem beliebigen Eigentümer und dem Verwaltungsbeirat (sofern vorhanden). Die Unterschriften eines Protokolls dienen der Beweiskraft der festgehaltenen Beschlüsse. Eigentümerversammlungsprotokolle müssen zeitlich unbegrenzt und im Original aufbewahrt werden. Bei der digitalen Aufbewahrung muss auf eine revisionssichere Dokumentation gemäß GoBD geachtet werden. Bei Fragen rund um Ihre Immobilie, fragen Sie mich. Sie wissen ja: mein Ziel ist der effektive Immobilienverkauf zum Vorteil von allen Beteiligten. Speziell für ältere Menschen und Erbengemeinschaften. Falls Sie jemanden kennen, der eine Immobilie zu verkaufen hat, informieren Sie mich bitte darüber. Ich kann das dann erledigen. Und: Bitte schreiben Sie einen Kommentar. Geben Sie mir ein LIKE. Und abbonieren Sie den Kanal. Dankeschön. Herbert Herrmann HHImmobilien +4917610249993 hh@haeuser-spezialist.com