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Nach den Nürnberger Prozessen im Jahr 1946 wurden zwölf Hauptkriegsverbrecher zum Tode durch den Strang verurteilt. Zehn von ihnen – darunter Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Alfred Jodl und Julius Streicher – wurden am 16. Oktober 1946 hingerichtet. Hermann Göring entzog sich dem Galgen durch Selbstmord mit einer Zyankalikapsel, die er in der Nacht zuvor eingenommen hatte. Die Leichen der Hingerichteten wurden fotografisch dokumentiert, um jeglichen Zweifeln an ihrem Tod entgegenzuwirken. Die Alliierten wollten verhindern, dass die Körper der NS-Führer zu Pilgerstätten für Neonazis werden könnten. Deshalb wurden die Leichen in einfache Särge gelegt und unter strenger Geheimhaltung abtransportiert. Ziel war es, eine unauffällige und vollständige Beseitigung der sterblichen Überreste durchzuführen, ohne der Öffentlichkeit Details preiszugeben, die später glorifiziert werden könnten. Die Leichen wurden schließlich in das Krematorium des Ostfriedhofs in München gebracht. Dort wurden sie am 17. Oktober 1946 eingeäschert. Die Asche der NS-Führer wurde anschließend heimlich in die Isar gestreut, einem Fluss in Bayern. Auf diese Weise sollte jede Möglichkeit eines Gedenkens oder der Errichtung eines Grabmals im Keim erstickt werden. Auch Görings Leichnam wurde auf dieselbe Weise behandelt. Diese Maßnahme war Teil einer bewussten Strategie der Entnazifizierung und sollte verhindern, dass das nationalsozialistische Gedankengut weiterlebt oder sich neue Mythen um die Täter bilden. Indem man den Körpern keine letzte Ruhestätte ließ, entzog man ihnen die Möglichkeit, zu Symbolen zu werden. Die völlige Vernichtung ihrer physischen Überreste war somit auch ein symbolischer Akt, der das endgültige Ende des NS-Regimes unterstreichen sollte.