У нас вы можете посмотреть бесплатно Fremde Marken im Video zeigen – erlaubt oder Markenrechtsverletzung? или скачать в максимальном доступном качестве, видео которое было загружено на ютуб. Для загрузки выберите вариант из формы ниже:
Если кнопки скачивания не
загрузились
НАЖМИТЕ ЗДЕСЬ или обновите страницу
Если возникают проблемы со скачиванием видео, пожалуйста напишите в поддержку по адресу внизу
страницы.
Спасибо за использование сервиса ClipSaver.ru
Darf man in Videos eigentlich fremde Marken zeigen? Also Logos, Produkte oder bekannte Schriftzüge – zum Beispiel in Reels, YouTube-Videos oder Tutorials? Oder liegt darin schon eine Markenrechtsverletzung mit Abmahnrisiko? Die kurze Antwort: Nicht jede Markennennung ist verboten – aber auch nicht jede Nutzung erlaubt. Im Markenrecht kommt es nicht darauf an, dass eine Marke zu sehen ist, sondern wie und wofür sie genutzt wird. In diesem Video erkläre ich, wann die Nutzung fremder Marken rechtlich unproblematisch ist und wann sie schnell zur Abmahnung führen kann. ✅ Wann ist die Markennutzung erlaubt? Unproblematisch ist die Markennennung in der Regel dann, wenn sie rein redaktionell oder beschreibend erfolgt, zum Beispiel bei: Produktreviews Vergleichsvideos Tutorials Berichterstattung oder Meinungsäußerungen In diesen Fällen dient die Marke lediglich der Information oder Einordnung. Juristisch spricht man davon, dass keine markenmäßige Benutzung vorliegt. Auch zufällige Darstellungen sind meist zulässig: Ein Logo im Hintergrund, ein Auto mit Markenzeichen oder ein Produkt auf dem Tisch, solange die Marke nicht bewusst hervorgehoben oder inszeniert wird. ❌ Wann wird es problematisch? Kritisch wird es immer dann, wenn fremde Marken für eigene Werbezwecke genutzt werden, etwa: Werbung mit Aussagen wie „besser als Marke XY“ Nutzung fremder Logos im Vorschaubild (Thumbnail) Einsatz bekannter Marken, um Aufmerksamkeit für das eigene Angebot zu erzeugen Ebenfalls problematisch ist es, wenn durch das Video der Eindruck entsteht, es bestehe eine Kooperation, ein Sponsoring oder eine offizielle Verbindung, obwohl das nicht stimmt. Das kann nicht nur markenrechtliche, sondern auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben. ⚖️ Der wichtigste Merksatz Informieren darfst du, werben darfst du nicht. Zeigen ist erlaubt, instrumentalisieren nicht. Wenn du regelmäßig Videos veröffentlichst, solltest du dir immer die Frage stellen, ob die Marke der Erklärung dient oder deinem Marketing. Im Zweifel ist eine rechtliche Prüfung vorab deutlich günstiger als eine Abmahnung im Nachhinein. 📞 Kontakt bundesweit: +49 30 51302682 💻 Mehr Infos: https://www.kanzlei.law/markenrecht/ 👍 Abonniere den Kanal, um keine wichtigen Rechtstipps zu verpassen! 💬 Schreib uns deine Fragen in die Kommentare! ##### Mehr Informationen ##### BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB Bahnhofstraße 17, 12555 Berlin Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin Alter Wall 32, 20457 Hamburg Antonienstraße 1, 80802 München Tel. Berlin: +49 30 51302682 Tel. Hamburg: +49 40 8090319013 Tel. München: +49 89 74055200 E-Mail : kontakt@kanzlei.law Rechtsanwalt u. Partner: Norman Buse, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz https://www.kanzlei.law/unser-team/no...