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Am 26. November 2025 fand in Wien eine Pressekonferenz von Diakonie und Österreichischem Behindertenrat statt. Dabei wurde deutlich, dass trotz des aktuellen Spardrucks die Rechte von Menschen ohne Lautsprache nicht auf der Strecke bleiben dürfen. Der Zugang zu technischen Kommunikationshilfen, sogenannten „Assistierenden Technologien“, und die nötige Beratung muss stärker in den Fokus von Bund, Ländern und der Gesundheitskasse rücken. „Seit mehr als 15 Jahren setzen sich Diakonie und Verbund gemeinsam für das Recht auf Kommunikation für Menschen ohne Lautsprache ein. Angesichts des aktuellen Spardrucks stehen nicht nur Fortschritte beim Recht auf Kommunikation infrage, es sind Rückschritte zu befürchten“, erklärt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. Rund 63.000 Menschen in Österreich sind in ihrer Lautsprache eingeschränkt. Sie brauchen technische Hilfsmittel, sogenannte „Assistierende Technologien“, und Beratung und Begleitung, damit sie mithilfe der Geräte sprechen können. Die Diakonie fordert einen Rechtsanspruch auf diese Hilfsmittel. „Die 2008 von Österreich unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich dazu, die Verfügbarkeit, die Kenntnis und die Verwendung unterstützender Geräte und Technologien für die Habilitation und Rehabilitation zu fördern“, zeigt Manuela Lanzinger, Vizepräsidentin des Behindertenrates, auf. Weg zum passenden Hilfsmittel weiterhin kompliziert Der Weg zum passenden Hilfsmittel bleibt kompliziert und die Anschaffung für die Betroffenen oft sehr teuer. Viele unterschiedliche Ämter und Stellen auf Landes- und Bundesebene sind involviert. Die Gesundheitskasse übernimmt die Kosten oft nicht oder nur teilweise. Beispiel zeigt, was möglich ist Ein Kind ohne Lautsprache erhält nach gezielter Beratung eine Augensteuerung. Die Familie wird Schritt für Schritt begleitet – von Auswahl über Finanzierung bis zur praktischen Anwendung. Das Hilfsmittel und die Schulung werden vollständig durch öffentliche Gelder finanziert. „Endlich kann das Kind sprechen lernen und am Leben teilhaben – in Schule, Familie und Freizeit“, erzählt Carina Bloder, Beraterin für Unterstützte Kommunikation. Beispiel zeigt, wo das System scheitert Ein weiteres Kind mit denselben Bedarfen erhält keine Finanzierung. Die Familie ist unsicher im Umgang mit Behörden, Anträge werden abgelehnt – das Kind bleibt ohne Hilfsmittel, ohne Stimme, ohne Teilhabe. „Deshalb ist es wichtig, dass der Rechtsanspruch auf die Finanzierung assistierender Technologien für Menschen mit Behinderungen etabliert wird“, betont Lanzinger. „Dieser Rechtsanspruch muss neben der Finanzierung auch zentrale Anlaufstellen in allen Bundesländern und Beratung umfassen, damit Betroffene das passende Hilfsmittel erhalten und anwenden lernen.“ Österreichischer Behindertenrat fordert Maßnahmen Hier geht‘s zum Positionspapier des Österreichischen Behindertenrates: https://behindertenrat.at/wp-content/...