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Wer unsere Arbeit unterstützen mag: Paypal: [email protected] Empfänger: Claudia Jaworski IBAN: DE85100101783792101612 BIC: REVODEB2 Verwendungszweck: Schenkung „Impfen macht frei“…Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung? „Impfen ist der Weg zur Freiheit“ (Markus Söder)“, „Wir impfen Deutschland zurück in die Freiheit“ (Jens Spahn) waren Sätze, die in größter Selbstverständlichkeit von Politiker verlautbart wurden, um die Bevölkerung zur Freiwilligkeit zu drängen. Freiheit erimpfen mit einem zweifelhaften Impfstoff, der wie es nun offiziell ist, nie Andere zu schützen vermochte? Diese Frage hat sich der Berliner Lehrer Rüdiger Borrmann gestellt und konterte 2021 auf den aus seiner Sicht menschenunwürdigen Impfdruck mit einer Videocollage, die eine 2,5 sekündige Einblendung des Schriftzugs „Impfen macht frei“ mit dem KZ Dachau im Hintergrund enthielt. Für das Landgericht Berlin war auch in der Berufungsphase unstrittig, dass der Berliner Lehrer damit das Nazi-Regime verharmloste, die Holocaust-Opfer verhöhnte und mit seiner Volksverhetzung den öffentlichen Frieden störe. Er wurde am 2. April 2025 zu 90 Tagessätzen verurteilt (ca. 3000 € Geldstrafe). Seine Anstellung als Lehrer hatte er ebenfalls verloren. Für ihn jedoch zählt das hier und jetzt zu schützende Leben mehr als die Friedhofsruhe, wie er sagt. „Mit Verharmlosung des Holocaust habe das nichts zu tun, im Gegenteil“ so seine Worte. Sein Verteidiger Tobias Gall ist der Ansicht, dass hier der Volksverhetzungsparagraph missbraucht wird. Darüber hinaus ist der „öffentliche Frieden“ kein verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut.