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#bu-rente #berufsunfähigkeitsversicherung #berufsunfähig #rechtsanwalt #fachanwalt #versicherungsrecht #medizinrecht In diesem Video geht es um mögliche Gründe für eine Ablehnung von Berufsunfähigkeitsleistungen und wie Sie darauf reagieren können. Eine Ablehnung kann persönlich und finanziell sehr belastend sein. Häufig liegt es daran, dass die beruflichen Anforderungen nicht ausreichend dargestellt wurden oder der Versicherer die Erkrankung als nicht schwerwiegend einstuft. Es kann auch vorkommen, dass der Versicherer den Vertrag anficht, wenn er der Meinung ist, dass bei Vertragsabschluss nicht alle Risiken richtig angegeben wurden. Informieren Sie sich, wie Sie Ihre Rechte verteidigen und durchsetzen können, indem Sie Ihre Berufskrankheit genauer darlegen oder sich rechtlich beraten lassen. #bu-rente #berufsunfähigkeitsversicherung #berufsunfähig #rechtsanwalt #fachanwalt #versicherungsrecht #medizinrecht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin- und für Versicherungsrecht. Dr. Alexander T. Schäfer informiert zu Rechtsfragen und aktuellen Entwicklungen in in den Bereichen Medizinrecht und Versicherungsrecht, insbesondere zu Fragen der Arzthaftung und der privaten Unfallversicherung sowie der Berufsunfähigkeitsversicherung. Impressum: Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer bürgle schäfer Rechtsanwälte (Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft) Hochstraße 17; D - 60313 Frankfurt am Main Tel: +49 (0)69 400.340.9 - 0; Fax: +49 (0)69 400.340.9 - 40 E-Mail: mail@atsrecht.de; Web: https://www.atsrecht.de Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und der DL-InfoV: Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Rhein-Main / Hessen). Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Diese Bestimmungen können über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden. Rechtsanwälte sind nach der BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden. Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit europäischem Recht und vor europäischen Gerichten. Impressum unter: https://atsrecht.de/impressum Datenschutzhinweise unter: https://atsrecht.de/service/datenschutz