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Mieterhöhungen sind ein sensibles Thema, aber notwendig, um eine Immobilie in ordentlichem Zustand halten zu können und die Inflation auszugleichen. Vermieter begründen die Erhöhungen meist mit dem Mietspiegel, manchmal auch mit Vergleichswohnungen. Worüber allerdings relativ selten gesprochen wird ist eine einvernehmliche Mieterhöhung zwischen Mieter und Vermieter nach §557 BGB. Aber warum sollte ein Mieter freiwillig eine Erhöhung mit dem Vermieter vereinbaren? Und wie eröffnet man als Vermieter das Gespräch und findet eine Einigung mit dem Mieter? Genau zu diesen Fragen bekommst du Antworten in diesem Video. Egal ob du Mieter oder Vermieter bist, dieses Video solltest du dir unbedingt anschauen. Vor allem wenn du Vermieter bist, denn eine einvernehmliche Mietanpassung kann dir viel Zeit und Ärger ersparen. ►► Kontaktformular AMS-Firmengruppe: http://bit.ly/KontaktAMS ►► Nachricht an AMS-Firmengruppe: info@ams.immo ►► Infos zur AMS-Firmengruppe: www.ams.immo ▬ Über dieses Video ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Auf den ersten Blick ergeben sich doch nur Nachteile für Mieter, oder? Es kann aber tatsächlich Situationen geben, in denen auch Mieter Vorteile durch eine einvernehmliche Mieterhöhung haben, z.B. wenn der Mieter verhandeln kann, dass die Mieterhöhung für ihn geringer ausfällt als maximal möglich, weil der Vermieter Stress u. Ärger vermeiden will oder eine gewisse Rechtsunsicherheit da ist. Oder wenn er aushandeln kann, dass der Vermieter dafür für einen längeren Zeitraum auf Erhöhungen verzichtet. Typisch sind solche Vereinbarungen auch, wenn Mieter mit bestimmten Modernisierungs- oder Renovierungswünschen auf Vermieter zukommen, z.B. neue modernere Bodenbeläge - Parkett oder Vinyl - (obwohl die bisherigen in Ordnung sind) oder eine neue Einbauküche oä. In solchen Situationen sind Einigungen sehr häufig, wonach Vermieter die Kosten oder einen Teil übernehmen, dafür aber auch die Miete erhöht wird, so dass sich die Investition für den Vermieter lohnt. Solche einvernehmlichen Erhöhungen sind unabhängig von Kappungsgrenzen oder Fristen möglich. Anderes Beispiel: Die Wohnung hat eine Badewanne, die Mieter wollen aber unbedingt eine begehbare Dusche. Das kostet Geld und deshalb wird ein Vermieter für diesen Umbau eine einvernehmliche Mieterhöhung verlangen. Ein relativ häufiger Fall für „Mieterhöhungen nach Vereinbarung“ ist, wenn der Mieter eine vom Vermieter verlangte Mieterhöhung mit der Begründung „Ortsübliche Vergleichsmiete“ zunächst ablehnt. Um dem Stress u. Prozessrisiko einer Zustimmungsklage zu entgehen, sind dann viele Vermieter bereit, einen Kompromiss einzugehen um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Wie du am besten auf den Mieter zugehst und das Gespräch suchst, wie so ein Gespräch abläuft, und was du auf jeden Fall vermeiden solltest, um zu einer Einigung zu kommen, dazu geben wir im Video einige ganz praktische Tipps aus unserer langjährigen Praxis, so dass du von unserer Erfahrung profitierst. Und wir zeigen auch, wie so eine Vereinbarung aussieht, die wir abgeschlossen haben. Überlege doch mal, bei welche deiner Wohnungen du versuchen könntest, eine eine solche Vereinbarung über eine Mieterhöhung nach §557 BGB hinzubekommen und was du dem Mieter anbieten könntest. ►► Damit du zukünftig kein Video mehr verpasst, ABONNIERE gern unseren Kanal. Und aktiviere unbedingt die GLOCKE, damit dir jedes neue Video wirklich angezeigt wird ►►Und wenn dir dieses Video gefallen hat, dann freuen wir uns über ein LIKE. ►► Wenn du auf Diskussionen mit Mietern wegen Mieterhöhungen keine Lust hast, dann ist es für dich interessant, Wohnungen von uns mit unserem „AMS Rundum-Sorglos-Service“ zu kaufen, denn dann erledigen wir die Erhöhungen für dich. Melde dich gern für ein kostenloses Erstgespräch: ►► Nachricht an AMS-Firmengruppe: info@ams.immo ►► Kontaktformular AMS-Firmengruppe: http://bit.ly/KontaktAMS #Mietspiegel #Mieterhöhung #ortsübliche Vergleichsmiete #Mietanpassung ▬ Das könnte dich ebenfalls interessieren ▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Immobilien für deine erfolgreiche Kapitalanlage: • Immobilienpreise von ImmobilienScout24 - A... Lass dich durch die AMS Immobilienmillionäre inspirieren: • Immobilien-Millionär mit 15.000€ Eigenkapital ►► Hast du schon Vereinbarungen mit Mietern über Mieterhöhungen geschlossen? Welche Argumente haben Mieter gebracht und was sind deine Learnings daraus? Schreib es gern in die Kommentare, denn das kann für andere sehr wertvoll sein. ▬ Über die AMS Firmengruppe ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Wir verhelfen unseren Mandanten zur finanziellen Freiheit durch Immobilien. Das machen wir mit mehr als 20 Jahren Erfahrung. Dieses Know-How möchten wir jetzt auch dir auf unserem YouTube-Kanal zur Verfügung stellen. Möchtest du dein Immobilienwissen vertiefen oder möchtest du dein Kapital sogar selbst in Immobilien anlegen? Dann bist du hier genau richtig.