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Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz erfolgte 2015 die Einführung der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP)“. Pflegeheime und Wohnformen der Eingliederungshilfe können sich seitdem für die Einführung entscheiden und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern diesen wichtigen Dialogprozess anbieten. Bei der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase geht es darum, betreuten Menschen die medizinisch-pflegerische Versorgung in der letzten Lebensphase aufzuzeigen und festzuhalten, was ihnen dazu wichtig ist. Je nach individuellem Bedürfnis werden medizinische und pflegerische Abläufe in der letzten Lebensphase/im Sterbeprozesses thematisiert und auch mögliche Notfallsituationen und geeignete Maßnahmen der palliativmedizinischen, pflegerischen sowie psychosozialen Versorgung besprochen. Dafür sind in Pflegeheimen und Wohnformen der Eingliederungshilfe geschulte GVP-Berater*innen tätig, die zur Handlungssicherheit aller Beteiligten beitragen und die Selbstfürsorge und Selbstbestimmung der Betroffenen im Sinne einer würdevolle Gestaltung der Versorgung am Lebensende stärken.