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Schönheitschirurgie – OP mit Krankenschein? Es gibt viele 𝐇𝐚𝐥𝐛𝐰𝐚𝐡𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧 und 𝐌𝐲𝐭𝐡𝐞𝐧 rund um das Thema Schönheitschirurgie. Eine der häufigsten Fragen: Ab wann kann man wieder arbeiten und bekommt man Krankenstand? Hier ist die Antwort: Es kommt darauf an! Man muss zwischen ästhetischen Eingriffen und medizinisch indizierten Eingriffen unterscheiden. Ästhetische Eingriffe (z. B. Brustvergrößerung, Fettabsaugung): Hier gibt es in der Regel keinen Krankenstand, da es sich um freiwillige Eingriffe handelt. Die Genesungszeit hängt vom Eingriff ab, aber du musst oft Urlaub oder unbezahlte Freistellung nehmen. Medizinisch indizierte Eingriffe (z. B. Nasenkorrektur bei Atembeschwerden, Brustverkleinerung bei Rückenproblemen): Diese werden oft von der Krankenkasse übernommen, und du hast Anspruch auf Krankenstand. Die Dauer hängt vom Eingriff und deinem Job ab. 💡 𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠: Sprich immer mit deinem Arzt und kläre alle Fragen im Vorfeld! 📧 [email protected] 📞 +43 316 835757 📱 PN/DM 🔗 www.aesthetic-center-arco.at #Schönheitschirurgie #Gesundheit #Aufklärung #Krankenstan