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Rechtsanwalt Fathieh aus Heidelberg spricht im Video über die strafrechtlichen Folgen von Alkohol am Steuer und die Trunkenheit im Verkehr. Anwalt Fathieh betont, dass Alkohol am Steuer erhebliche strafrechtliche Folgen haben kann. Der Straftatbestand Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe vor. Juristischen Laienwüßten häufig nicht, dass sogar das Fahren mit einem Fahrrades unter Alkoholeinfluss zu einer Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch zur Folge haben kann. Sofern eine Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille vorlag, wird von der ständigen Rechtsprechung bei einem PKW-Fahrer eine absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich vermutet. Im Video wird dargelegt, dass auch die fahrlässige Trunkenheit im Verkehr strafbar ist. Im video wird mitgeteilt, dass Beschuldigte wegen Trunkenheit im Verkehr die Aussage verweigern sollten und sich zunächst fachkundig anwaltlich rechtlich beraten lassen sollten. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann dafür entscheidend sein ob es zu einer Bestrafung überhaupt eine Bestrafung erfolgt und ein Führerscheinentzug eintritt. es ist möglich, dass erst die eigene Einlassung von Beschuldigten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu deren Verurteilung führt. Weitere Informationen zum Thema Alkohol am Steuer und Trunkenheit im Verkehr gibt es auf folgender Kanzleiunterseite: https://www.heidelberg-strafrecht.de/... Informationen zum Verkehrsstafrecht gibt es auf folgender Kanzleiunterseite: https://www.heidelberg-strafrecht.de/... Kanzlei Fathieh Poststraße 2 69115 Heidelberg Tel: 06221 979920 Fax: 06221 979999 E-Mail: [email protected] Internet: www.Kanzlei-Fathieh.de