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Barrierefreiheit ist als wichtiges Kriterium im Online-Marketing in den letzten Jahren etwas in den Hintergrund gerückt. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) möchte die EU jedoch im Rahmen einer inklusiven Gesellschaft die Barrierefreiheit stärken. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG) wird auch in Deutschland Der Umsetzungsstand: Referentenentwurf ist veröffentlich am 01.03.2021 Regierungsentwurf ist verabschiedet 24.03.2021 Gesetz ist verkündet am 22.07.2021 Gültigkeit ab 28.06.2025 Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden, das heißt ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Welche Produkte barrierefrei zu gestalten sind Unter anderem folgende Produkte müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten: Computer, Notebooks, Tablets, Smartphone, Mobiltelefone Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten Fernsehgeräte mit Internetzugang E-Book-Lesegeräte Router Unter anderem folgende Dienstleistungen müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten: Telefondienste E-Books Messenger-Dienste auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr Bankdienstleistungen elektronischer Geschäftsverkehr Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals) Unabhängig von dieser Liste ist jedes Unternehmen das eine Webseite betreibt und demnach Dienstleistungen im elektronische Geschäftsverkehr anbietet verpflichtet die Webseite barrierefrei zu gestalten. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende, weniger als 2 Mio Euro Umsatz)