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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema MPU. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Mit dem Fahrrad zur MPU. Was hat es damit auf sich? Darum geht es heute. Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem YouTube Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann,ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oranienburg bei Berlin. Die Schwerpunkte unserer Kanzlei sind das Verkehrsrecht und das Strafrecht und das Fahrerlaubnisrecht. Fahrradfahren zur Party, weil man nicht Autofahren will und den Führerschein nicht riskieren will. Das ist ziemlich weitverbreitet und es enthält auch einen ziemlich weit verbreiteten Irrtum, nämlich dass viele nicht wissen, dass man tatsächlich ab einem bestimmten Promille Wert auch nicht mehr Fahrrad fahren darf. Das ist so in der deutschen Rechtsprechung entschieden. Und jetzt kommt der wichtige Wert, den Sie wissen müssen: ab 1,6 Promille begehen Sie eine Straftat, wenn Sie auf dem Fahrrad alkoholisiert fahren. Straftat ist das eine, aber wo es wirklich relevant wird, erkläre ich Ihnen jetzt. Das Strafverfahren, was Sie dort zu erwarten haben, endet mit einer mehr oder weniger saftigen Geldstrafe, aber nicht mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Nicht beim Fahrrad. Aber die Fahrerlaubnis Behörde, an die die Akte nach Durchlaufen des Amtsgerichtlichen Strafverfahrens geht, wird in diesen Fällen die MPU anordnen. Die medizinisch psychologische Untersuchung, der bessere Begriff ist in Fahreignungsbegutachtung. Wenn jemand oberhalb von 1,6 Promille sich im Straßenverkehr bewegt hat, und zwar auch mit dem Fahrrad. Da reiben sich viele Betroffene dann überrascht bis entsetzt die Augen. Denn jetzt geht es um tatsächlich um die deutsche Fahrerlaubnis, also um die Möglichkeit, PKW und andere Kraftfahrzeuge noch führen zu dürfen und deswegen weise ich Sie darauf hin. Da müssen Sie aufpassen. Es ist übrigens auch eine der Strömungen, von der ich gerade gesprochen habe, die nach meiner Einschätzung dazu beitragen, dass immer mehr Deutsche, die die Fahrerlaubnis in Deutschland verlieren, sich für den Erwerb eines Führerscheins im EU Ausland interessieren, der sogenannte EU Führerschein. Es ist bekanntlich so, dass sie in dieser Konstellation, wenn in Deutschland eine Entziehung, in dem Fall durch die Behörde erfolgt, wegen Nichtbeibringung der MPU. Wenn Sie dann einen EU Führerschein im Ausland legal erwerben, dürfen Sie damit auch in Deutschland wieder fahren. Das ist aber ein etwas anderes Thema. Ich habe das jetzt nur angemerkt, weil die Tendenz der deutschen Führerscheinstelle, immer mehr MPUs anzuordnen, natürlich dazu führt, dass die Betroffenen sich über andere Handlungsmöglichkeiten Gedanken machen. Vielleicht auch noch in dem Zusammenhang passend zu erwähnen, dass nach der Rechtsprechung auch beim Ersttäter schon unterhalb von 1,6 Promille die MPU angeordnet werden kann, in bestimmten Fällen also theoretisch ab 1,1 Promille. Und neben der Strafbarkeit, die dann eintritt, kann eben die Fahrerlaubnis Behörde dann über diesen Weg der Fahrerlaubnis Begutachtung, sprich MPU, es doch deutlich erschweren, dass die Betroffenen nach Durchlaufen des Strafverfahrens wieder ihre Fahrerlaubnis bekommen. Ich will das nicht werten, ob das ganze System Sinn macht oder nicht. Da gibt es im Wesentlichen zwei Positionen. Die einen sagen: Jawohl, man muss im Sinne der Verkehrssicherheit sich ganz genau angucken, wer wieder Auto fahren darf. Die andere Sichtweise sagt: Das ist eine riesen Geld Industrie, die da dranhängt. Ich werte das ausdrücklich nicht. Ich bin dazu da, die juristischen Hinweise zu geben, dass sie wieder legal in Deutschland fahren dürfen. Das war es soweit erst mal zu diesem Thema. Da waren jetzt doch einige Aspekte drin. Wenn Sie Anregungen oder Fragen haben, schreiben Sie mir gerne über die Kommentarspalte und ansonsten können Sie gerne durch Klick auf dieses Foto ein Abonnement auslösen und dann kostenlos und auch ohne Werbung weiterhin informiert bleiben zu den Themen Verkehrsrecht, Strafrecht, EU Fahrerlaubnisrecht und angrenzende Fragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und vielleicht bis bald. Tschüss.“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: [email protected] Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Mehr Informationen zum Thema: Fahrrad und MPU: was hat der EU-Führerschein damit zu tun? https://www.ra-hartmann.de/fahrrad-un... Mit dem Fahrrad zur MPU: sinnvoller Polizeidienst oder Verfolgungseifer? https://www.ra-hartmann.de/mit-dem-fa... Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner