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Die bisherigen verpflichtenden Greening-Anforderungen entfallen und werden durch die freiwilligen Öko-Regelungen ersetzt, die in sieben bundeseinheitliche Maßnahmen unterteilt sind. Ziel der Öko-Regelungen ist es, die Landwirtschaft zu fördern und deren Beitrag zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Biodiversität. Sie sind Teil der Direktzahlungen und gehen über die verpflichtenden Anforderungen der Konditionalität hinaus. Die Öko-Regelungen können gesamtbetrieblich oder flächenbezogen gewählt und in einigen Fällen sogar kombiniert werden. Betriebsinhaber können auf freiwilliger Basis eine Unterstützung für die von ihnen übernommenen Verpflichtungen beantragen. Die Beantragung erfolgt mithilfe des landwirtschaftlichen elektronischen Antrags (LEA). Bei betriebsbezogenen Öko-Regelungen (ÖR2 und ÖR4) wird das gesamte förderfähige Ackerland bzw. Dauergrünland zu Grunde gelegt, während bei schlagbezogenen Öko-Regelungen (ÖR1, ÖR3, ÖR5, ÖR6 und ÖR7) eine flächenindividuelle Zuweisung möglich ist. Diese Videos sollen als Übersicht dienen und stellen keine vollumfängliche und rechtssichere Auskunft dar! Wenn Sie weitere Informationen zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2023) benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch unter: 06561-9480-0 oder per E-Mail an [email protected]. Weiterführende Links: Einführung in die GAP 2023 • Einführungsvideos GLÖZ- Standards: • GLÖZ-Standards (Stand 2025)