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02:15 Aufbau des § 20a IfSG 03:35 Automatisches Tätigkeitsverbot ? 04:18 Verstoß gegen § 20a Abs. 1 IfSG ? 04:30 Anzeigepflicht an das Gesundheitsamt 04:39 Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit etc. ? 05:33 Keine Eigenkündigung 06:08 Anzeigepflicht nur bei Tätigkeit 06:33 unbezahlte Freistellung 07:00 Anspruch auf Arbeitslosengeld I 10:08 Anspruch auf Arbeitslosengeld II 11:31 § 20a IfSG , wenn kein Kontakt (Verwaltung,Homeoffice) S.11 https://www.bundesgesundheitsminister... https://verfassungsblog.de/impfpflich... Der Beitrag zum Nachlesen mit allen Zitaten: https://kanzlei-rohring.de/2022/01/17... Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Es soll mit diesen Beiträgen keine falsche Hoffnung gemacht werden. Es soll lediglich aufgezeigt werden, dass die konkrete Ausgestaltung des § 20a IfSG aktuell eine solche "Hintertür" offen hält. Eine Hintertür, die von der Politik auch jederzeit wieder geschlossen werden könnte. Rechtsstand : 16.01.2022 Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf. Ellen Rohring Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Gut Warthe Salzkottener Str. 56 33106 Paderborn www.kanzlei-rohring.de https://kanzlei-rohring.de/impressum/