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Für Programmierer, Erfinder, Existenzgründer und vielleicht auch Designer kann es früher oder später 2 Fragen geben: 1. Wie können neue Software-Produkte vor Nachahmung geschützt werden? 2. Wie kann man es vermeiden, mit einem neuen Softwareprodukt fremde Rechte zu verletzen? In einem Vortrag beschreibt Dr. Baumann als erfahrener Rechtsanwalt den Schutzumfang gewerblicher Schutzrechte, erläutert mit Fallbeispielen aus der Rechtsprechung die Möglichkeiten für einen Schutz von Computerprogrammen und geht auf die zentrale Bedeutung des Urheberrechts ein. Wer Apps entwickelt, selbst programmiert oder ganz allgemein computerbezogene Ideen hat, erhält mit Hilfe des Vortrags einen grundlegenden Überblick über den Schutz geistigen Eigentums. In dem etwa 60-minütigen Vortrag und der anschließenden Fragerunde werden auch weitere Themen angesprochen: Computer-implementierte Erfindungen im Arbeitsverhältnis, Trennungsprinzip (Bifurkation) und „automatischer Unterlassungsanspruch“ nach der Gesetzesänderung vom 17.8.2021.