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Wenn eine Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bei dem Beschuldigten eingeht oder eine Verhaftung, Durchsuchungen von Wohnungen, Beschlagnahme von Gegenständen, Erkennungsdienstlichen Maßnahmen oder sogar Untersuchungshaft im Raum stehen, rät die strafrechtlich versierte Anwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte aus Hamm jedem Beschuldigten: Erstmal nichts sagen! So einfach es sich anhört, so oft wird dies von den Beschuldigten leider missachtet. Alles was gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft geäußert wird, findet sich später in der Ermittlungsakte. Auch Angaben gegenüber anderen Personen finden sich dort schnell als Zeugenaussagen wieder. Ohne umfassende Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht ist es vollkommen ungewiss, was Polizei und Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten in der Hand haben; erst wenn der Inhalt der Ermittlungsakte durch die Akteneinsicht des Rechtsanwalts bekannt ist, kann angemessen reagiert werden und eventuell auch eine Einlassung des Beschuldigten erfolgen.