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Kurtaxe oder Tourismusabgabe: An deutschen Stränden wird der Nord- und Ostsee-Urlaub mit einer entgeltpflichtigen Gebühr getrübt. Kurze Anfahrt, feiner, weißer Sand, türkisblaues Meer und günstige Unterkünfte. Immer mehr Bundesbürger verbringen ihren Sommer-Urlaub in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern! Es sind die Perlen am Meer. Ein Euro pro Übernachtung für einen Erwachsenen. Kinder bis 16 zahlen nichts, Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen nur 50 Cent entrichten. Der Katalog der Kurtaxbefreiung reicht weiter über Verwandte von Einwohnern der Stadt, die „in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden" und auch Sportler, die an Wettkämpfen teilnehmen. Das schwierige ist die Überwachung der Zahlung. Dort stünden Kassenautomaten, und jeder Besucher, der den Strand und die Strandpromenade betritt, muss die Kurtaxe entrichten und bei einer Kontrolle der professionell ausgebildeten Kurtaxenprüfern dieses mit Beleg nachweisen. Der Beleg ist an den kurtaxpflichtigen Orten stets mitzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. Die Kassierung der Kurtaxe obliegt den Vermietern. In Schleswig-Holstein denkt die Landesregierung über eine Abschaffung dieser lästigen Gebühr nach und will stattdessen, die Betriebe, die vom Tourismus profitieren, mit einer Umlage belasten. Es bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung sich entscheiden wird.