У нас вы можете посмотреть бесплатно Anordnung zur MPU – wird das Gesetz umgangen? Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät или скачать в максимальном доступном качестве, видео которое было загружено на ютуб. Для загрузки выберите вариант из формы ниже:
Если кнопки скачивания не
загрузились
НАЖМИТЕ ЗДЕСЬ или обновите страницу
Если возникают проблемы со скачиванием видео, пожалуйста напишите в поддержку по адресу внизу
страницы.
Спасибо за использование сервиса ClipSaver.ru
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol am Steuer und Anordnung zur MPU. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Mein Name ist Rechtsanwalt Hartmann. Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Oranienburg. Thema: Anordnung der MPU. In der Vergangenheit war es so, dass bei Ersttätern ab einem Promille Wert von 1,6 die MPU angeordnet wurde vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Abschluss eines Strafverfahrens. Das gab §13 Nr 2, Buchstabe C der Fahrerlaubnisordnung ohne weiteres her. In jüngster Zeit sind die Führerscheinstellen in einigen Bundesländern dazu übergegangen beim Ersttäter bereits ab einem Wert von 1,1 Promille die MPU anzuordnen. Wenn sie jetzt sagen, das steht doch im klaren Widerspruch zum Text des Gesetzes, bzw. der Fahrerlaubnisverordnung, dann kann ich dem nur erwidern das stimmt, das ist auch meine Auffassung das das Gesetz hier umgangen wird. Gestützt wird die MPU Anordnung ab 1,1 Promille auf die Generalklausel des §13 Nr. 2 a. Da ist Rede von Anzeichen für Alkoholmissbrauch, ohne das noch ein Promille Wert auftaucht. Nach meiner Auffassung führt eine Anwendung dieser Vorschrift auf die Fälle unter 1,6 Promille, jedoch dazu das das Gesetz knallhart umgangen wird.“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner Und bei Google+: https://plus.google.com/u/0/+Rechtsan...