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In der DAC/NRF-Wahrnehmung gehen die Apotheken Cannabis-Rezepturverordnungen mit unaufgeregter Professionalität an. Die wichtigen NRF-Formeln mit Dronabinol werden bereits seit 2001 und mit Cannabidiol seit 2015 rezeptiert. Die NRF-Vorschriften für die Inhalation sowie für die im März 2017 erstmals auf gesetzlicher Basis verschreibungsfähigen Cannabisblüten und Cannabisextrakte standen rechtzeitig zur Verfügung und wurden den Ärzten bekannt gemacht. Für die Dekoktzubereitung aus den Blüten konnte auf ausländische Erfahrung mit medizinischem Cannabis zurückgegriffen werden. Die Mühlen zur Zerkleinerung als Drogenfeinschnitt und zertifizierte Geräte zur Verdampfung für die Inhalation hatten sich zuvor auch im rekreativen Konsumbereich bewährt. Die NRF-Vorschriften und die DAC-Prüfungen haben im Grundsatz Bestand. Im Detail gibt es aber fortlaufend galenische und analytische Verbesserungen, Erweiterungen und Vereinfachungen. Aktuell bringen die DAB-Monographie über Cannabisextrakte und unterschiedliche angebotene Extrakte Bewegung in die Verschreibung und Standardisierung weiterer Rezepturformeln. Dr. Holger Reimann gibt in seinem Vortrag einen Überblick über die in der Apotheke verfügbaren Rezeptur Ausgangsstoffe und erläutert die unterschiedlichen Cannabis-und Cannabinoid-Rezepturarzneimittel.