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Kriegsdienstverweigerung (#KDV) ist in Deutschland ein Grundrecht. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Nach dem Grundgesetz Art. 4 Abs. 3 ist KDV nur aus Gewissensgründen möglich. In diesem Video erfährst du: • Wer kann den Kriegsdienst verweigern? (Aktive Soldaten, Reservisten, Wehrpflichtige) • Was passiert bei der Musterung im Karrierecenter der Bundeswehr? • Wie läuft der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ab? • Was passiert im Spannungs- und Verteidigungsfall? • Welche Rolle spielen religiöse oder humanistische Überzeugungen? • Wie schreibt man eine Begründung für die Gewissensentscheidung? • Braucht man einen Anwalt oder Rechtsberatung? Antworten auf häufige Fragen und praktische Tipps zur KDV: Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) berät seit über 65 Jahren zu diesem Thema. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und individuell. Sie unterstützt dabei, die eigene Überzeugung zu Frieden und Gewalt zu klären und hilft bei den praktischen Fragen des KDV-Verfahrens. Links: Neuigkeiten zum Thema KDV: https://www.evangelische-friedensarbe... KDV-Beratung: https://www.eak-online.de/ #Kriegsdienstverweigerung #KDV #Bundeswehr #Grundrecht #Gewissen #Frieden #Gewalt #Beratung #EAK #Zivildienst #Wehrdienst