У нас вы можете посмотреть бесплатно Die Beichten der Deutschen или скачать в максимальном доступном качестве, видео которое было загружено на ютуб. Для загрузки выберите вариант из формы ниже:
Если кнопки скачивания не
загрузились
НАЖМИТЕ ЗДЕСЬ или обновите страницу
Если возникают проблемы со скачиванием видео, пожалуйста напишите в поддержку по адресу внизу
страницы.
Спасибо за использование сервиса ClipSaver.ru
Lustige Beichten die wir im Internet gefunden haben. Zum Glück muss man dafür heutzutage nicht in die Kirche sondern jediglich auf Reddit. Twitch: / deutschebackrooms Für mehr content, ungelistete und gelöschte Videos und Erwähnung am Ende jedes Videos: / @diedeutschenbackrooms Würde mich über die Unterstützung freuen, falls nicht dann ändert sich aber auch nichts für euch. / diedeutschenbackrooms Unser Discord: / discord § 24.1 UrhG: Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Für Parodie und Satire gilt § 51a Urheberrechtsgesetz (UrhG). In diesem Fall ist eine Veröffentlichung ohne die Zustimmung des Urhebers des verwendeten Werkes möglich. § 51a Karikatur, Parodie und Pastiche Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist. § 51 UrhG – Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere zulässig, wenn: einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbstständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbstständigen Sprachwerk angeführt werden, einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbstständigen Werk der Musik angeführt werden.