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Maja T. ist am Landgericht Budapest zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Der Richter fand sie schuldig der Körperverletzung in zwei Fällen. Die Angeklagte habe als Mittäterin einer kriminellen Vereinigung gehandelt. Zugleich wurde Maja T. vom Gericht für acht Jahre aus Ungarn ausgewiesen. Maja T. wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an brutalen Überfällen auf Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. Die Opfer waren größtenteils zum jährlichen „Tag der Ehre“ in die ungarische Hauptstadt gekommen. Dabei treffen sich Neonazis aus ganz Europa und erinnern an den Versuch deutscher und ungarischer Faschisten, die Eroberung Budapests durch die sowjetische Armee zu verhindern. Gegen das Urteil haben Anklage und Angeklagte noch im Gerichtssaal Berufung eingelegt. Die Staatsanwältin fordert eine längere Haftstrafe, Maja T. will einen Freispruch. Bis zum Berufungsprozess könnte es ein Jahr dauern. Maja T. bleibt in Untersuchungshaft. Obwohl ihr Anwalt eine Kaution über 120.000 Euro anbot, lehnte der Richter umgehend eine vorläufige Freilassung ab. Maja T. wurde vor anderthalb Jahren von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dies für rechtswidrig. Die non-binäre Person hat immer wieder isolierende Haftbedingungen beklagt.