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⬇⬇⬇ Ausführliche und wichtige Infos ⬇⬇⬇ Das Schengen- Formular gibt es hier: http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downlo... Bezüglich ausfüllen, Einfuhr von Cannabis in andere Länder etc. hat Micha Knodt einen sehr informativen Artikel geschrieben: https://www.vice.com/de/article/9bmpq... Außerdem hier noch ein Artikel vom Deutschen Hanfverband: https://hanfverband.de/faq/ich-bin-ca... Ein Artikel von Leafly (dort sind auch die Bestimmungen für einige Länder ausserhalb der EU aufgeführt): https://www.leafly.de/reisen-mit-cann... Diese Regelungen gelten nur für Bürger aus den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens: Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt wird. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen. Die Bescheinigung wird von den zuständigen Landesbehörden auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. (Quelle: bfarm.de) Reisen in andere Länder: Um Betäubungsmittel auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle den Patienten, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren. Danach sollte sich der Patient vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen (siehe oben) und bei der Reise mitzuführen. Die Form der Bescheinigung ist nicht strikt vorgegeben: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downl... Alle Infos des BfArM zum Reisen mit Btm: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumst... FAQs: Bei Punkt 19. Reichdauer der Verschreibung in Tagen. Was genau ist da drunter gemeint? Wie lange bei dir die Menge reichen muss die dir dein Arzt verschreibt. Gehst du einmal im Monat zu ihm um ein Rezept zu holen, sollten 28 bzw. 30 Tage eingetragen werden, gehst du jede Woche oder alle 2 Wochen hin, dann entsprechend die Tage eintragen. Falls noch Fragen sind, einfach in die Kommentare schreiben, ich werde versuchen, sie mit besten Wissen und Gewissen zu beantworten.