У нас вы можете посмотреть бесплатно So. 01.03.2026 | 🏆 50 JAHRE REHAGEN: Das große Jubiläums-Springturnier LIVE | Holsteiner_TV 🐎 или скачать в максимальном доступном качестве, видео которое было загружено на ютуб. Для загрузки выберите вариант из формы ниже:
Если кнопки скачивания не
загрузились
НАЖМИТЕ ЗДЕСЬ или обновите страницу
Если возникают проблемы со скачиванием видео, пожалуйста напишите в поддержку по адресу внизу
страницы.
Спасибо за использование сервиса ClipSaver.ru
🔻🔻🔻🔻 Weitere Informationen unter "MEHR ANSEHEN" 🔻🔻🔻🔻 Turnierinfos / Ausschreibung / Ergebnisse: https://results.equi-score.de/event/2... Link zum Veranstalter: https://www.reitverein-rehagen.de/ 50 Jahre Tradition und Reitsport pur im Hamburger Norden! 🐴✨ Vom 27. Februar bis zum 1. März 2026 lädt der RV Rehagen zum großen Jubiläum ein: Das 50. Frühjahrssprungturnier markiert einen historischen Meilenstein in unserer Vereinsgeschichte. Auf der Anlage am Rehagen 29 erwartet euch ein sportliches Programm der Extraklasse, das vom reiterlichen Nachwuchs in der Klasse E bis hin zu den Profis im S**-Springen reicht. --- Zwischen Küste und Koppel – Pferdesport LIVE, lokal, regional und interaktiv. Discord | Twitch | Instagram | Shop: https://www.holsteiner.tv --- © Die Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung von Aufzeichnungen (insbesondere Video-On-Demand-Inhalten, Fotos und Livestream-Mitschnitten) von Holsteiner_TV ist ausschließlich den jeweils betroffenen Reiterinnen und Reitern, deren Vereinen sowie den Veranstaltern der entsprechenden Turniere gestattet. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung oder Nutzung – auch ausschnittsweise – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Holsteiner_TV zulässig. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber- und Leistungsschutzrechte an den erstellten Werken (u. a. §§ 2, 7, 15 UrhG). Zufällig im Bild sichtbare Personen, die nicht Hauptbestandteil der Aufnahme sind, gelten als künstlerisches Beiwerk (§ 57 UrhG). Deren Abbildung erfolgt datenschutzrechtlich zulässig im Rahmen der Berichterstattung über das gefilmte Ereignis. Ein Anspruch auf Entfernung oder Unkenntlichmachung besteht grundsätzlich nicht, sofern die Darstellung nicht unzumutbar ist oder berechtigte Interessen verletzt werden. ---