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Immer häufiger sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig. ⚠️ Die Arbeitgeberin muss nicht nur den leeren Arbeitsplatz durch Kollegen oder durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern besetzen, sondern ist auch zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. 💡 Seit Mai 2004 ist die Arbeitgeberin rechtlich dazu verpflichtet, mit den betroffenen Arbeitnehmern ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Das Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die gemeinsame Suche von Arbeitgeberin und Arbeitnehmer nach Antworten, insbesondere auf folgenden Fragen: Wie lässt sich die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen? Wie kann eine erneute Arbeitsunfähigkeit verhindert werden? Wie kann das Arbeitsverhältnis dauerhaft gesichert werden? Oder alternativ: Kann das Arbeitsverhältnis wirksam personenbedingt gekündigt werden Hier die Sprungmarken zu den einzelnen Kapiteln: 0:00 Begrüßung 1:00 Sinn & Zweck des BEM 9:00 Verpflichtung des Arbeitgebers? 15:34 Ablauf des BEM-Verfahrens 16:58 Einladung & notwendige Unterlagen 28:02 Teilnehmende 36:04 BEM-Gespräch mit Arbeitnehmer*in 40:17 Mögliche Maßnahmen 48:18 Ende des BEM-Verfahrens 57:22 Zumutbarkeit von BEM-Maßnahmen 1:00:04 BEM & Schwerbehinderung 1:07:26 BEM und Datenschutz 1:12:38 Dokumentation des BEM 1:16:44 Auswirkung auf den Kündigungsschutz Mehr zu unserer Kanzlei: ✅ Website: https://www.ra-wittig.de/ ✅ LinkedIn: / wittig-ünalp-rechtsanwälte-partgmbb ✅ XING: https://www.xing.com/pages/wittig-uen... ✅ Anwalt.de: https://www.anwalt.de/wittig-uenalp-hb Arbeitsrecht vorwiegend für Arbeitgeber - 6 Standorte mit 19 Fachanwält*innen für Arbeitsrecht und über 35 Rechtsanwält*innen insgesamt.