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iPhone, Apple Watch, MacBook – Milliarden Menschen nutzen Apple-Geräte. Passend dazu bietet Apple auch Software an. Das nahtlose Zusammenspiel von Gerät und Software bindet die Nutzer an den Konzern – und verleiht Apple dadurch eine große Marktmacht. Deshalb stellte das Bundeskartellamt 2023 fest: Das Unternehmen hat eine „überragende, marktübergreifende Bedeutung“ für den Wettbewerb. Diese Feststellung erlaubt es der Behörde, das Unternehmen strenger zu kontrollieren. Apple hat dagegen geklagt. Das Unternehmen hält sich in erster Linie für einen Gerätehersteller. Software und Nutzerdaten würden dagegen gar nicht so eine große Rolle spielen. Heute entschied der Bundesgerichtshof: Apple hat eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“. Das Unternehmen gehöre zu den größten, umsatzstärksten und profitabelsten weltweit. Der Konzern könne erheblichen Einfluss auf den Wettbewerb nehmen. Deshalb sei es in Ordnung, dass Apple nun strenger überwacht werde.