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Nun kommt bereits der 8. Teil in der Reihe Irrtümer im Verkehrsrecht. Zunächst stelle ich klar, dass die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen muß, wenn der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat. Dann kläre ich die Frage, ob man stehend an der roten Ampel mal schnell ins Handy schauen kann? Schließlich ein wichtiges Thema, nämlich Probleme beim Parkplatzrempler, den Sie verursachen. Reicht es insbesondere aus, wenn ich nur einen Zettel ans geschädigte Auto stecke. Wenn dieses Video mit den besprochenen Themen euch gefallen hat, unterhaltsam oder einfach nützlich war, dann laßt bitte ein Abo da und liked und teilt das Video. Bis zum nächsten Video 😊 Themen: 00:00 – Einleitung zum Video: Verkehrsrecht, Unfallrecht und rechtliche Irrtümer 00:53 – Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung: Hohes Kostenrisiko? 04:18 – Handynutzung bei roter Ampel: Erlaubt oder verboten? 06:07 – Unfallflucht: Wie lange muss man warten? Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe? Fenderl & Dietrich auf Instagram ► / anwaelte_fenderl_dietrich Fenderl & Dietrich auf Facebook ► / rechtsanwaeltefenderldietrich Kontakt: Fenderl & Dietrich Rechtsanwälte Fachanwälte Karlstrasse 19-23 63739 Aschaffenburg Telefon: 06021-38665 – 0 Telefax: 06021-38665-11 ► E-Mail: [email protected] ► Homepage: https://www.fenderl-dietrich.de Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht Wenn euch das Video gefallen hat, gebt einen Daumen hoch dafür, teilt es mit euren Freunden und schreibt eure Meinung in die Kommentare. #Fenderl&Dietrich #Aschaffenburg #Fachanwälte