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Konkret geht es um die Frage, wie die Aufzeichnungen des Event Data Recorder in die täglich Praxis der Unfallschadenregulierung effekttiv eingebunden werden können. Mit der Aktualisierung der europäischen General Safety Regulation (VO (EU) 2019/2144) ist nunmehr seit Juli 2022 eine ereignisbezogene Datenspeicherung in neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vorgesehen, welche Mindestanforderungen für die Erfassung, Speicherung und den Erhalt von Ereignisdaten aus einem Kfz vorgibt. Diese Informationen unterstützen die Analyse und Rekonstruktion eines Unfallgeschehens. Das dafür erforderliche Auslesen und das weitere Verarbeiten der im Fahrzeug verbleibenden Daten haben dabei im Einklang mit den Vorgaben der DS-GVO zu erfolgen. In diesem interdisziplinären Live-Webinar werden zugleich die technischen Neuerungen dieser Regelung sowie die rechtlichen Grundlagen zur Weiterverarbeitung von elektronischen Fahrzeugdaten dargestellt. Wir behandeln insbesondere die folgenden Themen: Daten aus dem Event Data Recorder (EDR) Der EU Ereignisspeicher Datenschutz und Auslesen der Daten Aufklärung mit Hilfe des Gerichts nach den §§ 142, 144 ZPO Ihre Referenten: Dr. Michael Nugel | Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt | Essen Dr.-Ing. Oliver Brockmann | Geschäftsführer | Kottenheim Der Vortrag berücksichtigt die aktuellen veröffentlichten Urteile bis zum 15.03.2023