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Es ist Sommer, du hast einen zuviel gehoben und suchst Streit. Dein Kollege mischt mit. Ein Typ guckt schief, also hält dein Kollege ihn kurz fest und du gibst ihm 2 mit der flachen Hand, damit er mal Respekt lernt. Am Ende zieht der andere den Schwanz ein, du spuckst ihm nochmal zum Abschied ins Gesicht und jetzt kommt das interessante: Denn du bekommst jetzt nicht nur eine eine Anklage wegen Beleidigung wegen des Anspuckens, sondern auch noch einen Anklagepunkt wegen gefährlicher Körperverletzung, weil ihr ihm zu zweit eine gegeben habt. Moment mal, gefährliche Körperverletzung bedeutet Minimum 6 Monate bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Eintrag im Führungszeugnis inklusive. Wofür denn? Der war doch nicht mal verletzt? Und er hat nicht mal eine mit der Faust bekommen. Und der Kollege hat doch nur gehalten. Bringt es jetzt was, wenn er den Strafantrag zurückzieht? Oder ist das egal? Und was kann ich jetzt machen, damit mir nicht durch so eine Aktion meine Zukunft verbaut wird? Darf ich eigentlich Kontakt mit dem Opfer aufnehmen? Oder wird mir das als Bedrohung ausgelegt und kann ich dafür in Untersuchungshaft kommen? Wie immer großen Dank an / redtowerfilms für das Schneiden, Mischen und den ganzen technischen Support! www.drgau.de Instagram: @aergermitdemgesetz Facebook: @aergermitdemgesetz