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►§~Alle Rechte liegen beim ORF bzw. den herstellenden Firmen, Personen und deren Darstellern!~§◄ Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 24. Mai 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge: Wiener Wohnen untersagt Klimaanlage 3.000 Euro hat Familie B. in ihre Klimaanlage investiert. Montiert wurde sie an der Außenseite ihres gemieteten Reihenhauses in Wien-Favoriten. Das Haus ist schlecht gedämmt, mit der Klimaanlage will die Familie die Schlafräume in heißen Sommernächten kühlen. Bevor die Anlage in Betrieb geht, erhält Familie B. Post von Wiener Wohnen: Klimaanlagen würden die Umgebungstemperatur erhöhen und werden daher nicht genehmigt. Außerdem wäre bei einer Kontrolle aufgefallen, dass Familie B. die neue Terrassenüberdachung größer gebaut hat, als es von Wiener Wohnen genehmigt wurde. Familie B. argumentiert, man hätte das alte Terrassendach deswegen vergrößert, um die Südseite des Hauses besser beschatten zu können. Wiener Wohnen fordert die Familie nun auf, die Klimaanlage zu demontieren und das Terrassendach rückzubauen. Im Studio diskutiert Volksanwältin Gaby Schwarz mit Wiener Wohnen, ob eine Lösung für die Familie möglich ist. Problematische Widmung Im Bezirk Ried im Traunkreis gibt es seit acht Jahren einen Konflikt um die rechtmäßige Nutzung einer Lkw-Halle, die an ein Wohnhaus grenzt. Der Lärm sei belastend, kritisierten die Besitzer des Hauses im Vorjahr in der Sendung „Bürgeranwalt“. Denn obwohl die Verstöße gegen Vorschriften und Auflagen laufend zur Anzeige gebracht werden, ändere sich nichts. Was hat sich nach der Sendung getan und wie hat die zuständige Bezirkshauptmannschaft reagiert? Welche Möglichkeiten gibt es im Verwaltungsrecht, wenn es zu mehrfachen Verstößen gegen Auflagen kommt? Dazu nimmt Katharina Pabel, Professorin für öffentliches Recht, im Studio Stellung. Zerbrechende Häuser In der niederösterreichischen Marktgemeinde Sommerein kämpft man seit Jahren mit den Folgen einer Naturkatastrophe. Auch bedingt durch den Klimawandel bewegte sich dort der tonhaltige Boden an manchen Stellen so stark, dass Häuser schwer beschädigt wurden. Die Fassaden sind durchzogen von bis zu handbreiten Rissen, ein Haus dürfte bald unbewohnbar sein, die Sanierungskosten würden Hunderttausende Euro betragen. Die Hausversicherungen lehnten eine Deckung ab, da es sich um vertikale Bewegungen und nicht um einen Erdrutsch handle. Viele Betroffene zogen deshalb gegen die Versicherungen vor Gericht. Nun gibt es ein höchstgerichtliches Urteil: Die Versicherungen müssen nicht für den Schaden aufkommen. Die Geschädigten haben nur mehr eine Hoffnung: den Katastrophenfonds. Eine Gesetzesänderung sieht auch eine Entschädigung für Schäden wie in Sommerein vor. Doch die entsprechende Novelle wurde erst im Vorjahr beschlossen – und die Sommereiner könnten leer ausgehen. Darüber wird im Studio diskutiert.