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CANNABIS: Vorstoß der Drogenbeauftragten - Bis zu sechs Gramm sollen für Eigenbedarf erlaubt sein Über lockerere Regeln für den Umgang mit Cannabis wird in Deutschland seit langem diskutiert. Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig hat sich nun erneut dafür ausgesprochen, zumindest den Besitz kleiner Mengen einheitlich in Deutschland nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Damit wären nur noch Bußgelder, aber keine Freiheitsstrafen mehr möglich. "Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm - und zwar bundesweit", sagte die CSU-Politikerin dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND/Montag). "Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten." In der Praxis wird in den meisten Bundesländern schon jetzt beim Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis auf eine Strafverfolgung verzichtet. In einigen Ländern gelten sogar höhere Obergrenzen. Rechtlich handelt es sich aber um eine Straftat. Grundlage ist das Betäubungsmittelgesetz. Dort sind die Substanzen aufgeführt, die außer mit speziellen Genehmigungen nicht angebaut, hergestellt, in Verkehr gebracht oder besessen werden dürfen. Cannabis gehört dazu. Bis zu fünf Jahre Haft können theoretisch drohen. #cannabis #kiffen #gras Der WELT Nachrichten-Livestream http://bit.ly/2fwuMPg Abonniere den WELT YouTube Channel http://bit.ly/WeltVideoTVabo Die Top-Nachrichten auf WELT.de http://bit.ly/2rQQD9Q Unsere Reportagen & Dokumentationen http://bit.ly/WELTdokus Die Mediathek auf WELT.de http://bit.ly/2Iydxv8 WELT Nachrichtensender auf Instagram https://bit.ly/IGWELTTV WELT auf Instagram http://bit.ly/2X1M7Hk In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen. Danke für Eurer Verständnis - das WELT-Team Video 2021 erstellt