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Die Angemessenheitsbeschlüsse zur Übermittlung von personenbezogenen EU-Daten in die USA haben eine lange Geschichte hinter sich. Mit Etablierung des EU-USA Datenschutzrahmens und dem hierauf bezogenen letzten Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission scheint zumindest etwas Ruhe eingekehrt zu sein. Doch nach einer Nichtigkeitsklage bzgl. dieses Angemessenheitsbeschlusses tauchten wieder dunkle Gewitterwolken in datenschutzrechtlicher Hinsicht am Horizont auf. Nun hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen. Wie hat der EuGH entschieden? Können IT-Systeme mit Datenübermittlung in die USA überhaupt noch datenschutzkonform betrieben und genutzt werden? Das alles erfährst Du in dieser Folge. Wir wünschen viel Erkenntnisreichtum! Viele Grüße Raphael Lugowski Fachanwalt für Arbeitsrecht Mitbestimmungs-Magazin Anmeldung zu VolleLadungMitbestimmung (https://betriebsrat-kanzlei.de/vollel...) Kontakt Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht Raphael Lugowski und Hamza Gülbas Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg Tel.: 040 524 717 830 E-Mail: [email protected] Webseite www.betriebsrat-kanzlei.de (https://betriebsrat-kanzlei.de/) www.smart-arbeitsrecht.de (https://smart-arbeitsrecht.de/)