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BGH-Urteil vom 19.04.2018 Medienunternehmen wie der Springer-Verlag müssen auch künftig hinnehmen, dass ihre Werbung im Internet durch eine spezielle Software im Internet unterdrückt wird. Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Werbeblocker zulässig sind und nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen. Der Springer-Verlag hatte den Kölner Anbieter eines sehr erfolgreichen Werbeblockers verklagt. Er hatte unter anderem argumentiert, dass Verlage ihre in der Regel kostenfreien Internetangebote ohne Werbeeinnahmen nicht finanzieren könnten. Außerdem störte sich der Springer-Verlag am Geschäftsmodell der beklagten Kölner Firma. Der Grund: Große Medienunternehmen können ihr Geld dafür zahlen, dass Werbung doch durchgelassen wird - vorausgesetzt diese entspricht bestimmten Kriterien und nervt den Internetnutzer nicht zu stark. Aber auch gegen ein solches Geschäftsmodell hat der BGH grundsätzlich keine Bedenken. Der Springer-Verlag kündigte an, nun vorm Bundesverfassungsgericht zu klagen.