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Die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern und gleichzeitig ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft zu gewährleisten, hat für die AfD-Fraktion oberste Priorität. Allerdings ist die Integration von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nicht mit dem Begriff Inklusion gleichzusetzen! Im Gegenteil: der Begriff Inklusion kommt in der Konvention überhaupt nicht vor. Das deutsche Schulsystem ist mit Sonderschulpädagogen und Förderschulen bereits bestens für eine Integration aufgestellt, eine erzwungene Inklusion hält die AfD-Fraktion weder für umsetzbar noch für erstrebenswert. Die Erwiderungsrede zum Antrag der Kenia-Koalition „Zwischenbilanz zur Umsetzung der Inklusion in Sachsen-Anhalt“ hielt der stellv. Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecher, Oliver Kirchner, am 04. Mai im Landtag von Sachsen-Anhalt. Drucksache: http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/...