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Um die gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen als Verein aktiv zu gestalten, müssen insbesondere die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden, denn sie gestalten die Zukunft eures Vereins. Dabei geht es um das Engagement und die Partizipation, aber auch um den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Ehrenamt. Kinder und Jugendliche engagieren sich gerne und übernehmen frühzeitig Verantwortung in der Vereinsarbeit, wenn die Bedingungen stimmen. In dieser Reihe möchten wir euch motivieren, junge Menschen aktiv zu gewinnen und für einen richtigen und bewussten Umgang sensibilisieren. Teil 4: Bitte Recht verständlich – das Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen. Was bedeutet dies konkret für die ehrenamtliche Arbeit eines Vereins? Euer Verein sollte, wenn ihr mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, bestimmte rechtliche Aspekte berücksichtigen. Wichtige Themen wie z. B. erweitertes Führungszeugnis, Jugendschutz-Datenschutzklausel, sich vom Jugendamt beraten lassen, spielen dabei eine zentrale Rolle. Auf diese Themen und weitere rechtliche Fragen gehen wir gemeinsam ein. Referentin: Maja Wegener am 06.12.2023, 17:00–18:15 Uhr 01:04 Vorstellung Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz e.V. (BAJ) 01:59 Das Jugendschutzgesetz 04:06 Aufbau des Jugendschutzgesetzes 07:26 §4 Gaststätten 09:40 §5 Tanzveranstaltungen 13:04 §6 Spielhallen, Glücksspiel 14:09 §7/§8 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Orte 15:45 §9 Alkoholische Getränke 20:50 §10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren 23:12 §10a Entwicklungsbeeinträchtigende Medien 27:03 §11 Filmveranstaltungen 29:55 §14 Altersfreigabe bei digitalen Spielen und Filmen 33:26 Über das Jugendschutzgesetz hinaus... (Cannabisgesetz, Kinderpornografie) 39:37 Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis