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In dieser Episode tauchen Karl-Heinz und Michael tief in die Welt der Regelwerke ein. Anlass sind die neu veröffentlichte DIN 18531 (Teile 1-5) und die kurz vor der Veröffentlichung stehende überarbeitete Flachdachrichtlinie des ZVDH. Die beiden Experten klären, wo sich Norm und Fachregel angenähert haben und was das konkret für die Planung und Ausführung auf dem Flachdach bedeutet. Die Themen dieser Folge im Überblick: Status Quo der Regelwerke Die neue DIN 18531 ist bereits im August 2025 erschienen. Die neue Flachdachrichtlinie wird noch in diesem Jahr veröffentlicht und gilt offiziell ab 2026. Die Verzögerung der Richtlinie entstand unter anderem, um die Dachdeckerbetriebe nach einer Vielzahl neuer Regelwerke im Jahr 2024 nicht zu überlasten. Harmonisierung und neue Darstellung Ein zentraler Punkt ist das Ende von K1/K2: Die neue DIN 18531 hat sich der Flachdachrichtlinie angepasst. Eigenschaftsklassen, Beanspruchungsklassen und die Qualitätsstufen K1/K2 wurden gestrichen, und die Abdichtungsqualität wurde generell auf das ehemalige K2-Niveau angehoben. Neu sind auch die Abbildungen: Der Grundregelausschuss legte fest, dass Abbildungen in den Regelwerken nun farbig sind, Schichten klar erkennbar darstellen und als erklärende Ergänzungen dem Text untergeordnet bleiben. Praxiswissen: Gefälle, Wasser und Material Beim Thema Gefälle sollen Flachdächer in der Regel mit einem planerischen Gefälle von 2 % geplant werden. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Terrassen mit bestimmten Belägen, Intensivbegrünung oder baulichen Zwängen) darf davon abgewichen werden. Bezüglich stehendem Wasser ist bei Dachflächen mit einem ausgeführten Gefälle von ≤ 5 % zeitweise stehendes Wasser (Pfützenbildung) aufgrund von Toleranzen zulässig und beeinträchtigt die Funktion der Abdichtung nicht. Im Umgang mit Materialschrumpfung reagiert die Flachdachrichtlinie auf die Neigung bestimmter Polymerbitumenbahnen mit Polyestervlieseinlage zum Schrumpfen. Empfohlen werden eine erhöhte Überdeckung im Querstoss (12 cm bei Verlegung) sowie ein Schrägschnitt am T-Stoß zur Spannungsreduzierung. Photovoltaik auf dem Flachdach Für PV auf Mineralfaser übernimmt die neue DIN 18531 das Schutzniveau der Flachdachrichtlinie: Mineralfaserdämmung ist als Untergrund für PV-Anlagen zulässig, wenn sie mindestens 70 kPa Druckspannung (bei 10% Stauchung) aufweist und eine lastverteilende Unterlage während der Montage verwendet wird. Zur Befestigung von Solaranlagen gilt, dass die Abdichtung nicht zur lastabtragenden Befestigung von Solaranlagen genutzt werden darf, etwa durch Kleben oder Schweißen. Der Grundsatz lautet: Die Abdichtung dichtet, sie trägt nichts. Randausbildung und Oberflächenschutz Bei der horizontalen Randfixierung fordern sowohl DIN als auch Richtlinie bei linearer Randfixierung mit Einzelbefestigern nun mindestens vier Befestiger pro laufendem Meter. Die Flachdachrichtlinie legt zusätzlich fest, dass diese Befestiger nur waagerecht auf der Dachfläche angeordnet werden dürfen, nicht senkrecht an der Wand. Hinsichtlich der Priorisierung von Gründächern stuft die neue Flachdachrichtlinie die Dachbegrünung als "besonders geeignet" für den schweren Oberflächenschutz ein und empfiehlt sie planerisch vorrangig, insbesondere bei gefällearmen Flächen. Wartung & Inspektion: Pflicht statt Kür Es wird klar zwischen Inspektion und Wartung unterschieden: Inspektion ist die Feststellung des Ist-Zustandes (Sichtkontrolle), während Wartung die Erhaltung des Soll-Zustandes (z.B. Reinigen, kleine Reparaturen) ist. Beide Regelwerke fordern mindestens einmal jährlich eine Inspektion und eine Wartung, wobei die Flachdachrichtlinie sogar zwei Inspektionen pro Jahr empfiehlt. Der Klartext für Kunden: Das Dach ist kein wartungsfreies Bauteil. Ausblick auf Teil 2: Im nächsten Teil des Podcasts widmen sich Michael und Karl-Heinz ausführlich dem großen Thema der barrierefreien Anschlüsse, die nun anerkannte Regel der Technik sind. ——————————- Wenn du Fragen oder Anregungen hast, schreib gerne eine E-Mail an info@dachdecker-podcast.de. Mehr Informationen über uns: Michael Zimmermann Vizepräsident Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), Dachdeckermeister, Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk & Teilgebiet Schimmelpilzschäden, Gebäudeenergieberater, Geschäftsführer von Zimmermann Bedachungen. https://www.mz-sv.de/ueber-mich.html Karl-Heinz Krawczyk Landesinnungsmeister des Landesinnungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg, Dachdeckermeister, Gebäudeenergieberater HWK, Fachkraft für Solartechnik HWK, Pilot, Coach, Digital-Nerd. https://erfolgreich-handwerker.de